Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Meta in Hamburg: Datenschutz im Fokus
Das Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, erlebt seine Fortsetzung in Hamburg. Angesichts der Komplexität des Falls stehen die Chancen für ein Urteil am 27. Februar im Hanseatischen Oberlandesgericht nicht hoch.
Der Kern der Auseinandersetzung liegt in einer erheblichen Datenpanne, die zwischen Mai 2018 und September 2019 auftrat. Kriminelle hatten Zugriff auf die persönlichen Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern, die im April 2021 im Darknet auftauchten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt gegen Meta den Vorwurf, gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen zu haben.
Beim Verhandlungsauftakt am 10. Oktober 2025 war die Frage der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts prägend. Der leitende Richter zeigte sich unsicher, ob das Gericht die nötige Kompetenz für die Verhandlung besitzt. Unerwartet vorgebrachte Anträge der Verbraucherschützer führten zudem zu einer frühzeitigen Vertagung. Meta bezeichnete die gegen sie gerichtete Klage prompt als unzulässig und forderte das Gericht auf, keine weiteren Schritte zu unternehmen.
Derartige Sammelklagen wurden im November 2018 Teil des deutschen Rechtssystems und erleichtern es Verbraucherverbänden, im Interesse der Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Bis Oktober 2025 hatten bereits über 14.000 Verbraucher ihre Bereitschaft zur Unterstützung der Klage bekundet.

