Wetterchaos am Frankfurter Flughafen: Ausnahmegenehmigungen für Nachtstarts
Am Abend des Mittwochs sah sich der Frankfurter Flughafen erneut mit wetterbedingten Herausforderungen konfrontiert. Aufgrund intensiver Enteisungsmaßnahmen kam es zu erheblichen Verzögerungen. Als Reaktion darauf erhielten 29 Flugzeuge die außergewöhnliche Erlaubnis, nach der regulären Nachtgrenze von 23.00 Uhr abzuheben. Der letzte Flieger verließ die Startbahn gar erst kurz vor Mitternacht. Diese besonderen Genehmigungen waren notwendig, um den durch starken Schneefall verursachten Flugstau zu lösen.
Schon am Montagabend hatte das winterliche Wetter zu einer Verlängerung der Fluglärmbelastung im Rhein-Main-Gebiet geführt, als 22 Maschinen nach 23.00 Uhr ihre Reise antreten durften. Am Frankfurter Flughafen, Deutschlands größtem Drehkreuz, gelten regulär strikte Nachtflugbeschränkungen. Diese sehen vor, dass zwischen 23.00 und 5.00 Uhr keine Starts und Landungen erfolgen dürfen. Eine Ausnahme bildet schlechtes Wetter, das verspätete Landungen bis Mitternacht erlaubt. Verspätete Abflüge hingegen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis seitens der Behörden.

