Wenn der Schaltungstermin beim Breitband-Anschluss nicht zustande kommt

Düsseldorf, 23.01.2018 (lifePR) - Pauschalreisen ins All sind Anfang des 21. Jahrhunderts in greifbarer Nähe. Trotzdem dauert es laut Stiftung Warentest im Schnitt fünf lange Wochen, bis ein DSL-, Kabel- oder LTE-Anschluss in der Wohnung endlich in Betrieb genommen werden kann. Manchmal dauert es sogar länger als zehn Wochen, bis die Bits fließen. Der Grund dafür ist ganz lapidar: Meistens halten Techniker die Vor-Ort-Termine einfach nicht ein. Wer versetzt wird, sollte umgehend den Anbieter kontaktieren und eine Frist von etwa drei Wochen festlegen. Sollte dieser Termin verstreichen, ohne dass sich der Anbieter rührt, kann der Vertrag gekündigt werden. Auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur, die solche Vorfälle sammelt, ist ratsam (030/224 80 500, tk-anbieterwechsel@bnetza.de). Wenn der Anbieterwechsel nicht klappt, können Verbraucher zunächst von ihrem alten Anbieter weiterversorgt werden. In diesem Fall können nur 50 Prozent der regelmäßigen monatlichen Entgelte erhoben werden und der alte Anbieter ist verpflichtet, seinem Noch-Kunden eine taggenaue Abrechnung zur Verfügung zu stellen. Kosten beim neuen Anbieter fallen erst an, wenn der Wechsel erfolgreich vollzogen ist. Um das Risiko, ohne Anschluss dazustehen, zu minimieren, raten ARAG Experten grundsätzlich zu zwei wesentlichen Schritten: Zum einen, sich rechtzeitig um den neuen Anschluss zu kümmern. Und zum anderen den Festnetzanschluss nicht selbst zu kündigen, sondern dem neuen Anbieter die Abstimmung mit dem alten Anbieter zu überlassen. Das spart unter Umständen kostbare Zeit und Nerven. Falls dann doch alle Stricke reißen, besteht noch die Möglichkeit, die Wartezeit mit einem drahtlosen Internetzugang per UMTS- oder LTE-Stick zu nutzen. Das Datenvolumen kann dabei zwar begrenzt sein, aber manche Anbieter stellen diesen Stick für die Übergangszeit kostenlos zur Verfügung.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 23.01.2018 · 09:39 Uhr
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