Voelkel unterliegt im Streit um "Immunkraft"-Bezeichnung: Gerichtsurteil stößt Debatte um Gesundheitsversprechen an
Im kürzlich entschiedenen Rechtsstreit zwischen dem Safthersteller Voelkel und der Verbraucherorganisation Foodwatch erging ein Urteil, das die Bezeichnung "Immunkraft" für den Multifruchtsaft "bioC" als unzulässige gesundheitsbezogene Aussage wertet. Das Landgericht Lüneburg erklärte, dass der Name Verbraucherinnen und Verbrauchern suggerieren könnte, das Immunsystem werde durch das Getränk besonders gefördert. Diese Bewertung geht nach Ansicht des Gerichts über die in der EU-Verordnung zulässigen Hinweise hinaus, wonach Vitamine lediglich "zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen".
Die Entscheidung wurde von Foodwatch begrüßt, die den Sachverhalt als wichtigen Schritt gegen übertriebene Gesundheitsversprechen in der Lebensmittelindustrie sieht. Kritisch wird dabei auch der Zuckergehalt solcher Getränke hervorgehoben. Voelkel hingegen betont, dass ihre Interpretation der Bezeichnung lediglich den Aspekt eines normalen, kräftigen Immunsystems betone, und dass ihr Getränk naturbelassen sei ohne Zuckerzusatz.
Trotz der rechtlichen Niederlage sieht sich Voelkel nicht gezwungen, sofort Änderungen vorzunehmen, und plant, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Celle einzulegen. Die betroffene Produktkategorie der Ingwershots trägt signifikant zum unternehmerischen Erfolg des Biopioniers bei, der im vergangenen Jahr einen Umsatz von etwa 140 Millionen Euro verbuchen konnte und sich als führend in seinem Segment in Deutschland bezeichnet.

