Verständigung auf Reform des Vereinsrechts
Osnabrück (dpa) - Union und SPD haben sich auf eine Reform des Vereinsrechts verständigt, die in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden soll. Damit werden Millionen ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände weitgehend von der Haftung für Schäden freigestellt, wie die «Neue Osnabrücker Zeitung» berichtet. Nur wer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, kann herangezogen werden. Die Neuregelung gilt für alle, die unentgeltlich oder für kleines Geld im Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung arbeiten.