Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) unterstreicht, dass die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz bezüglich der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch autonom getroffen wurde. Die Sicherheitsbehörde verfolgt laut Faeser einen klaren gesetzlichen Auftrag zur Bekämpfung von Extremismus und zum Schutz unserer demokratischen Ordnung.
Die aktuelle Einstufung der AfD resultiert aus einer umfassenden Analyse, deren Erkenntnisse in einem 1.100-seitigen Gutachten festgehalten sind. Politische Einflüsse auf das neue Gutachten schließt die Ministerin kategorisch aus.
Bereits zuvor erkannten Gerichte die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall an und Faeser erwartet, dass auch die neue Bewertung einer gründlichen gerichtlichen Prüfung unterzogen wird. Ein besonderes Augenmerk des Verfassungsschutzes liegt auf dem von der Partei propagierten Volksbegriff, der weniger die Staatsangehörigkeit als vielmehr die Abstammung in den Vordergrund stellt.
Im Zusammenhang mit einem möglichen Verbotsverfahren der AfD betont Faeser auf Rückfrage, dass eine strikte Trennung von Amtswegen und politischer Auseinandersetzung notwendig sei. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbot seien enorm hoch, weshalb ein solches Verfahren nicht ausgeschlossen, jedoch mit größter Vorsicht behandelt werden sollte.
Ein Automatismus sei jedenfalls nicht gegeben.

