Verfassungsgericht: Politiker warnen vor übereilten Änderungen
Angesichts des Erstarkens extremer Parteien plädiert die Spitze der Unionsfraktion für eine unaufgeregte Diskussion über Änderungen an den gesetzlichen Regeln zum Bundesverfassungsgericht. Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, warnte vor überstürzten Maßnahmen und betonte, dass man in die Stärke des Verfassungsorgans vertrauen könne. Eine hysterische Debatte sei in diesem Zusammenhang nicht angebracht, so Frei.
Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, hatte zuvor vorgeschlagen, dass künftig eine Zweidrittelmehrheit anstatt einer einfachen Mehrheit für Änderungen des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht erforderlich sein solle. In Bezug auf Polen betonte er, wie schnell ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden könne.
Frei brachte jedoch zur Sprache, dass alles, was im Grundgesetz festgeschrieben sei, bereits mit Zweidrittelmehrheit festgelegt worden sei. Er sah aktuell keine Gefahr, dass eine politische Kraft im Bundestag, geschweige denn im Bundesrat, mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommen könne. Die größere Gefahr bestehe darin, dass eine Partei eine Sperrminorität von einem Drittel der Stimmen erreiche. Dies müsse berücksichtigt werden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten warnte davor, das Gericht zu härten, während man gleichzeitig sicherstellen müsse, dass es nicht verhärte. Er betonte, dass die Regeln zur Wahl der Verfassungsrichter im Bundestag und Bundesrat nicht zwingend mit einer Zweidrittelmehrheit im Grundgesetz verankert werden müssten. Das Verfahren gewährleiste bereits, dass ausgleichende Kandidaten gewählt werden, die keine extremen Minderheitenpositionen vertreten. (eulerpool-AFX)

