Verbraucherschutz im Euro-Zahlungsverkehr: Neue Sicherheitsmaßnahmen bei Überweisungen
Im Euroraum wird der Schutz der Verbraucher bei Überweisungen weiter gestärkt. Ab sofort sind Banken verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die internationale Bankkontonummer (IBAN) mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Innerhalb von Sekunden wird der Überweisende über das Ergebnis informiert und kann entscheiden, ob die Überweisung durchgeführt werden soll. Diese Neuerung ist eine Folge der kürzlich in Kraft getretenen EU-Verordnung und muss von den Banken spätestens ab dem 9. Oktober umgesetzt werden.
Die bisherige Praxis erforderte, dass Zahler den Daten aus Rechnungen oder E-Mails vertrauen mussten, erklärt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). Die neue Regelung ermöglicht es, dass Daten zwischen den Geldinstituten transparent abgeglichen werden, bevor eine Zahlung erfolgt. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VOP) soll vorrangig den Online-Banking-Nutzer schützen, ist aber auch bei Überweisungen am Bankschalter anwendbar. Ab dem 9. Juli 2027 gilt diese Vorgabe in der gesamten EU.
Nicht immer ist ein fehlerhafter Datenabgleich auf Betrugsabsicht zurückzuführen. Manchmal handelt es sich um formale Unterschiede, etwa wenn der Name auf einer Überweisung mit dem Namen auf einem Ladenschild nicht übereinstimmt, erläutert Beyritz weiter. Die Privatbanken in Deutschland stehen bereits in den Startlöchern und rechnen mit einer reibungslosen Umsetzung. Zudem habe die Europäische Union verfügt, dass keine zusätzlichen Gebühren für diesen Service anfallen sollen, weder für den Zahler noch für den Empfänger.
Der Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) umfasst die 27 EU-Staaten, aber auch Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz und einige Kleinstaaten. Die IBAN soll grenzüberschreitende Zahlungen in diesen Ländern standardisieren und beschleunigen. Island, Liechtenstein und Norwegen können frei entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung übernehmen, während dies für Zahlungen nach und von Großbritannien und der Schweiz nicht vorgesehen ist.

