Verbraucherschützer in Alarmbereitschaft: Geplante Änderungen bei Fluggastrechten sorgen für Unruhe
In der jüngsten Debatte um die Neugestaltung von Entschädigungsregelungen bei Flugverspätungen in der EU haben Verbraucherschützer deutlich ihr Missfallen geäußert. Die geplante Reform könnte bedeuten, dass Fluggesellschaften künftig etwa 85 Prozent weniger Entschädigungen zahlen müssten, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in einer Mitteilung. Eine Analyse von Flugdaten durch das Softwareunternehmen Lennoc, beauftragt von der niederländischen Consumentenbond, unterstreicht diese Erkenntnisse.
Derzeit haben Passagiere gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigungen im Bereich von 250 bis 600 Euro, wenn ihr Flug um drei Stunden oder mehr verspätet ist. Der Vorschlag, der in Brüssel diskutiert wird, sieht vor, diese Schwellen auf bis zu fünf Stunden, und bei Langstrecken sogar bis zu zwölf Stunden anzuheben. Befürwortet wird die Neuregelung unter anderem vom Airline-Verband A4E, dessen Mitglieder auch die Lufthansa umfasst.
VZBV-Expertin Jutta Gurkmann warnt eindringlich vor den Folgen solcher Änderungen und betont die Wichtigkeit des Schutzes der Verbraucherrechte. "Es ist essenziell, dass sich Reisende weiterhin auf angemessene Entschädigungen bei Verspätungen und Ausfällen verlassen können. Ohne diesen Schutz droht eine erhebliche Schwächung der Passagierrechte", erklärt sie. Die zukünftige Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für den Erhalt und die Stärkung des aktuellen Schutzniveaus einzusetzen.

