US-Präsidentschaft setzt Zeichen: Tiktok-Verbot rückt näher
In einem bemerkenswerten Schritt zur Regulierung ausländischer IT-Unternehmen hat Präsident Joe Biden ein neues Gesetz ratifiziert, das die Verbannung der beliebten Kurzvideo-App Tiktok aus den US-App-Stores bedeuten könnte, wenn sie bis in einem Jahr weiterhin Eigentum des chinesischen Unternehmens Bytedance ist. In einem entschlossenen Votum von großer Mehrheit hat der US-Senat das Gesetz verabschiedet, womit erneut die Bedenken bezüglich der Datensicherheit und potentieller politischer Einflussnahme durch die chinesische Regierung in den Mittelpunkt gerückt werden. Trotz beständiger Dementi seitens Tiktok um die Unabhängigkeit vom Mutterkonzern und dem Sitz auf den Cayman-Inseln, halten US-Politiker an der These fest, dass weiterhin der Einfluss Chinas überwiege.
Die Beständigkeit des Gesetzes in der rechtlichen Prüfung ist indes fraglich. Vergangene Regulierungsversuche, einschließlich einer Verbotsandrohung und einem ähnlich gelagerten Gesetz in Montana, scheiterten an rechtlichen Hürden oder wurden wegen Bedenken zur Meinungsfreiheit zurückgestellt. Firmenchef Shou Chew äußerte Verfassungsbedenken gegenüber dem Gesetz und kündigte an, dass Tiktok juristisch dagegen vorgehen werde.
Strategische Interessen konfliktieren im Falle Tiktoks mit dem Beliebtheitsfaktor der App, insbesondere bei jungen US-Amerikanern, deren Stimmen für den Präsidenten bei der anstehenden Wahl von Bedeutung sein könnten. Auch Präsident Bidens Wahlkampfteam zeigt mit der kürzlichen Eröffnung eines eigenen Tiktok-Accounts die Relevanz der Plattform im politischen Diskurs. Der vormalige Präsident Donald Trump hatte bereits einen ähnlichen Vorstoß unternommen, der aber gerichtlich als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit eingeordnet wurde – Beweis für das juristische Minenfeld, in dem sich die US-Regierung mit solchen Verboten bewegt. Den aktuellen Entwicklungen zum Trotz bleibt abzuwarten, inwiefern ein entsprechendes Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann und wird. (eulerpool-AFX)