US-Gericht stoppt Milliardenstrafe gegen Google im Datenschutzverfahren
Richter lehnt Milliardenforderung ab
Der zuständige Bundesrichter Richard Seeborg entschied, dass Google weder zur Herausgabe von 2,36 Milliarden Dollar an Gewinnen verpflichtet wird noch bestimmte datenbasierte Werbepraktiken einstellen muss. Die Verbraucher hatten argumentiert, Google habe trotz deaktivierter Datenschutzeinstellungen weiterhin App-Aktivitätsdaten gesammelt und daraus wirtschaftliche Vorteile gezogen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Seeborg sah weder eine ausreichende Grundlage für eine Gewinnabschöpfung noch für eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen Googles Datenerhebung.
Ausgangspunkt: Urteil aus dem Herbst
Bereits im September hatte eine Jury festgestellt, dass Google heimlich App-Daten von Millionen Nutzern gesammelt hatte, obwohl diese eine zentrale Tracking-Funktion abgeschaltet hatten. Die Geschworenen sprachen den Klägern rund 425 Millionen Dollar Schadensersatz zu – deutlich weniger als die ursprünglich geforderten 31 Milliarden Dollar.
Zugleich sprach sich die Jury in einem beratenden Votum gegen eine Gewinnabschöpfung aus. Genau diese wollten die Kläger nun nachträglich durchsetzen. Das Gericht bestätigte nun faktisch die Linie der Jury.
Keine Grundlage für weitergehende Sanktionen
In seiner Begründung betonte Seeborg, die Kläger hätten keinen drohenden, irreparablen Schaden nachweisen können, der ein dauerhaftes gerichtliches Eingreifen rechtfertige. Auch die Berechnung der angeblichen Gewinne sei nicht ausreichend belegt gewesen.
Google hatte argumentiert, ein Verbot der Datenerhebung würde zentrale Analysefunktionen lahmlegen, auf die Millionen App-Entwickler angewiesen seien. Das Gericht folgte dieser Einschätzung zumindest insofern, als es keinen Anlass für einen Eingriff in laufende Geschäftspraktiken sah.
Google bleibt haftbar – und geht in Berufung
Ungeachtet der aktuellen Entscheidung bleibt Google haftbar. Der Konzern hat das Urteil aus dem September nicht akzeptiert und bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Gleichzeitig wies Richter Seeborg den Antrag Googles zurück, die Sammelklage zu kippen. Die betroffene Klasse umfasst rund 98 Millionen Nutzer und 174 Millionen Geräte.
Ein Sprecher des Unternehmens äußerte sich zunächst nicht. Der Klägeranwalt David Boies erklärte, man sei dankbar, dass das Gericht die Entscheidung der Jury bestätigt habe.
Signalwirkung für Tech-Konzerne
Der Fall gilt als richtungsweisend für künftige Datenschutzklagen in den USA. Zwar bleibt Google zu Schadenersatz verpflichtet, doch die Hürde für weitergehende Strafen wie Gewinnabschöpfungen oder operative Verbote erweist sich als hoch.
Für Tech-Konzerne bedeutet das: Datenschutzverstöße können teuer werden, aber milliardenschwere Zusatzsanktionen sind keineswegs automatisch. Für Verbraucher wiederum zeigt das Urteil die Grenzen kollektiver Klagen im US-Rechtssystem auf – selbst dann, wenn eine Verletzung der Privatsphäre gerichtlich festgestellt wurde.
Ob der Rechtsstreit mit der Berufung eine neue Wendung nimmt, ist offen. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Debatte über den wirtschaftlichen Wert von Nutzerdaten und die rechtlichen Grenzen ihrer Nutzung ist damit nicht beendet.


