Urteil mit Signalwirkung: OpenAI unterliegt vor Münchener Gericht im Streit um Liedtexte
OpenAI, der Betreiber des beliebten KI-Tools ChatGPT, musste vor dem Landgericht München eine herbe Niederlage im Streit um urheberrechtlich geschützte Liedtexte hinnehmen. Das Gericht entschied zugunsten der Gema, die das amerikanische Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt hatte. Als folgenschwere Konsequenz für die Nutzung von Songtexten durch KI betonte Richterin Elke Schwager, dass man bei der Nutzung von Bauteilen, die einem nicht gehören, Rechte erwerben muss. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Der Fall drehte sich um neun populäre Songtexte, darunter Werke von Künstlern wie Herbert Grönemeyer, Reinhard Mey und Kristina Bach. Die Gema, die die Rechte an diesen Texten vertritt, verzeichnet mit der Gerichtsanordnung einen wichtigen Teilerfolg. Diese Entscheidung könnte ordentlich Druck auf Anbieter generativer Künstlicher Intelligenz ausüben und deren Kostenseite erheblich belasten.
Kai Welp, Chefjustiziar der Gema, zeigte sich sichtlich zufrieden und erklärte, dass derartiges Handeln, wie es OpenAI betreibt, nur mit Lizenzen von Rechteinhabern legitimiert werden könne. Seiner Ansicht nach könnte das Urteil richtungsweisend für ganz Europa werden.
Der Fall dürfte jedoch noch vor höheren Instanzen landen und möglicherweise den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. OpenAI plant weitere juristische Schritte zu prüfen. Sollte das Urteil bis zur letzten Instanz Bestand haben, könnte es tiefgreifende Effekte auf Lizenzmodelle erhalten und die Position der Urheberrechteinhaber stärken.
Das Gericht befand, dass ChatGPT Liedtexte nicht nur lernte, sondern diese auch speicherte. Daraus resultierte die Ansicht, dass das System für die Ausgabe der Texte verantwortlich sei, und nicht die Nutzer. Diese Sichtweise könnte von weiteren Rechteinhabern übernommen werden, obwohl OpenAI betonte, dass nur ein begrenzter Satz an Songtexten betroffen sei und Nutzer keine Konsequenzen spürten.
Die Entscheidung birgt grundlegende Bedeutung für urheberrechtlich geschützte Werke, so Expertin Silke von Lewinski. Bei einem endgültigen Erfolg der Gema könnte sich das Machtgefüge zwischen Kreativwirtschaft und Technologieunternehmen zugunsten der Kreativen verschieben.
Der Deutsche Journalistenverband begrüßte das Urteil als Fortschritt im Schutz geistigen Eigentums. Ein Punkt jedoch blieb für die Gema unbefriedigend: Die behauptete Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Künstler wies das Gericht ab. Dieser Aspekt dürfte für die Verwertungsgesellschaft jedoch nebensächlich sein angesichts der gestärkten Urheberrechtsposition.

