Unzulässige Klausel in AGB zur Mindestlaufzeit
21. Januar 2026, 09:12 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 21.01.2026 (lifePR) - ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam ist, die vorsieht, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll. Dies kann unter anderem zu einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten führen (Az.: III ZR 8/25).
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