
Düsseldorf, 21.01.2026 (lifePR) - ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam ist, die vorsieht, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung
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