Unsichere Produktinformationen auf großen Online-Marktplätzen: Verbraucherschützer schlagen Alarm
Die Ergebnisse einer aktuellen Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) werfen ein kritisches Licht auf das Informationsangebot großer Online-Marktplätze. Kunden von Plattformen wie Amazon, Ebay oder Temu finden dort oft nicht alle gesetzlich erforderlichen Produktinformationen, darunter fehlende Kontaktdaten von Verantwortlichen oder unvollständige Sicherheits- und Warnhinweise.
Die Untersuchung umfasste zehn Online-Marktplätze in Deutschland, darunter bekannte Namen wie AliExpress, Amazon und Zalando. Vom 20. März bis 7. April wurden je drei Produkte aus den Kategorien Spielzeug, Elektronik und Kleidung auf Mängel untersucht. Das alarmierende Ergebnis: Kein einziger der geprüften Artikel enthielt sämtliche gesetzlichen Pflichtinformationen.
Vorstandsmitglied Ramona Pop vom VZBV kommentierte, dass mit dem rasanten Wachstum der Online-Marktplätze auch die Anzahl unsicherer Produkte steige. Verbraucher müssten in der Lage sein, im Problemfall die Verantwortlichen kontaktieren zu können. Zudem betonte sie das Recht der Verbraucher auf sichere Produkte.
Die Ausprägung der Mängel variierte laut VZBV zwischen den Plattformen. Oftmals fehlten grundlegende Kontaktdaten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Händler. Nicht selten blieb auch unklar, ob hinter einem Produkt der Verkäufer oder der tatsächliche Hersteller steht. Selbst grundlegende EU-Rechtsvorschriften wurden nicht immer eingehalten.
Einige Unternehmen zeigten sich aufgeschlossen gegenüber der Kritik. So versicherte Otto, dass man alle Informationspflichten erfülle und Verstöße mit der Sperre von Verkäufern ahnde. Kaufland hob die hohe Priorität der Informationsbereitstellung hervor, wies jedoch auf die Verantwortung der Händler hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Produkte hin.
Media hat angekündigt, künftig verstärkt Kontrollen der Händlerinformationen durchzuführen, während Zalando seine Prozesse für mehr Transparenz überprüft. Einige andere Plattformen reagierten nicht auf Anfragen der Deutschen Presse-Agentur. Ab Februar 2024 wird das Gesetz über digitale Dienste (DSA) die Online-Plattformen dazu verpflichten, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten, um die Nachvollziehbarkeit der Händler und Hersteller sicherzustellen und zentral relevante Informationen bereitzustellen.

