Unangenehme Überraschungen: Schäden am Haus ernst nehmen

Schimmelpilz, Risse in den Wänden - es gibt viele Anzeichen dafür, dass mit dem Eigenheim etwas nicht stimmt. Nicht selten ignorieren Hausbesitzer die ersten Anzeichen auf einen Schaden. Ein großer Fehler, denn je länger man wartet, desto größer könnten die Folgeschäden sein. Wie man solche Schäden erkennt und sie beseitigt, erklären wir im Anschluss.
Kondensatbildung: Immer häufiger für Feuchteschäden verantwortlich
Die modernen Baustoffe sind moderner und einfacher in ihrer Handhabung als je zuvor. Obwohl deren Hersteller vergewissern, dass sie für die Gesundheit unbedenklich sind, hat die Belastung durch Schimmelpilze in den vergangenen 20 Jahren drastisch zugenommen.
Einer Studie der Friedrich-Schiller-Uni Jena zufolge leben über 15 Millionen Deutsche unfreiwillig mit Schimmelpilzen auf engstem Raum zusammen. Das bedeutet, dass etwa sieben Millionen Haushalte bundesweit befallen sind. Die größte Ursache für Schimmelbefall ist eine zu hohe Luftfeuchtigkeit im Gebäude. Studien zeigen, dass 33 Prozent aller Feuchteschäden aufgrund von Kondensation oder ähnlichen Feuchtigkeitsquellen ausgelöst wurden.
Wie problematisch Feuchteschäden sein können, zeigen Praxisbeispiele. In fast jedem Haus sind irgendwo feuchte Stellen zu finden. Meist erscheinen sie im Winter und verschwinden im Sommer. Teilweise richten sie keinen Schaden an. Feuchteschäden sind aus dem Grund so gefährlich, weil man ihr Ausmaß nicht sehen kann. Hauseigentümer sollten regelmäßig ihr Haus prüfen und untersuchen lassen. Wer vorzeitig handelt, der riskiert nicht, dass es zu größeren Schäden kommt, deren Beseitigung weitaus teurer ist. Spezialisierte Unternehmen wie die Feuchteklinik® führen eine Feuchtemessung aus und trocknen das Gebäude, wenn nötig. Ist es bereits zu einem größeren Feuchteschaden gekommen, kann das Unternehmen auch Schimmelpilze beseitigen.
Gebäudeschäden durch Bauarbeiten: Wer haftet?
Auch wenn Feuchteschäden keine Seltenheit ist, kann es auch zu völlig unvorhersehbaren Schäden kommen, deren Schuld bei einem Dritten liegt. In einem aus 2011 bekannten Fall stellte ein Hauseigentümer überraschend fest, dass es nicht zu verachtende Veränderungen an seiner Immobilie gab. Das Gebäude hatte sich sichtbar gesetzt. Grund dafür waren Kanalbauarbeiten an der benachbarten Gemeindestraße, welche von der Gemeinde veranlasst wurden. In einer seiner Klage äußerte sich der Hauseigentümer zu dem Fall mit technischen Fehlern, die das Bauunternehmen bei den Kanalbauarbeiten unterlaufen sein sollen. Folglich soll die Firma keine Querriegel und Trennschürzen angebracht haben, damit der Grundwasserspiegel nicht absinken kann. Die Baufirma hingegen argumentiert, dass das Haus des Geschädigten eine unzureichende Gründung besaß und es sich zudem um Altschäden handele.
Nachdem das Landgericht Koblenz die Klage abwies, weil es keinen Kausalzusammenhang zwischen den Gebäudeschäden und Kanalbauarbeiten sah, bejahte das Oberlandgericht Koblenz (OLG) die Beweislage des Geschädigten. Ein Gutachter stellte fest, dass tatsächlich die benötigten Querriegel und Trennwände nicht vorhanden waren.
Quelle: OLG Koblenz, Urteil v 01.04.2011, 1 U 379/06
Keine Seltenheit: Gebäudeschäden durch Bakterien
Abseits von schmutziger Luft und Witterung sowie Schäden durch Dritte gibt es seit einigen Jahren ein weiteres Risiko, welches Gebäude beschädigen kann: Bakterien. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, haben portugiesische und spanische Mikrobiologen eine unbekannte Mikrobenart gefunden, die Gestein zerstört. Äußerlich sind die Schäden wie so oft nicht erkennbar. Die Bakterien setzen sich auf der Oberfläche ab und dringen so in porösen Sand- und Kalkstein ein. Schäden durch die Mikroben sind in ganz Europa zu beobachten. Aktuell ist kein wirksames Mittel bekannt, um den Bakterienbefall zu beseitigen.
Elementarschäden: Wenn es die Natur nicht gut meint
Schäden aus Schneedruck, Rückstau oder Überschwemmungen sind nicht die Regel, können aber entstehen. Beschädigen sie erst einmal das Haus, sind die Kosten für die Reparatur meist sehr hoch. Alle Schäden, die von der Natur hervorgerufen werden, Elementarschäden genannt, können glücklicherweise mit einer passenden Versicherung abgedeckt werden. Eine Wohngebäudeversicherung versichert Hausbesitzer gegen:
- Brand
- Explosion & Implosion
- direkten Blitzschlag
- Sturm & Hagel (ab Windstärke 8)
- Leitungswasser
Schäden durch
- Rückstau
- Erdbeben
- Schneedruck und
- Überschwemmung
sind nur in einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Wenn das Risiko dieser Schäden besteht, ist eine Kombination beider Policen sinnvoll.
Versicherte müssen wissen, dass sie die vertraglich vereinbarten Pflichten einhalten, damit ihre Versicherung im Schadensfall die anstehende Reparatur übernimmt. So muss sich das Gebäude zum Beispiel in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Regelmäßige Wartungsarbeiten und erforderliche Reparaturen sind durchzuführen. Im Winter müssen die Hausbesitzer ausreichend heizen. Sollte ein Gebäude leerstehen, muss es im Winter frostfrei gehalten und regelmäßig kontrolliert werden. Zudem müssen die Wasserleitungen leer sein.
Im Schadenfall müssen Betroffene umgehend die Versicherung, und wenn nötig, Polizei oder Feuerwehr benachrichtigen. Sobald ein Schaden bemerkt wird, muss man versuchen, diesen möglichst zu mindern. Bei einer Überschwemmung wischt man zum Beispiel das Wasser auf. Alle beschädigten Sachen werden so lange aufbewahrt, bis diese von einem Gutachter geprüft werden.
Gebäudeschäden bereits beim Bau ausschließen
Einer Umfrage zufolge nutzen nur wenige Bauherren einen Energieberater beim Hausbau. Ein großer Fehler, denn ein Energieberater ist heutzutage genauso wichtig wie Architekt, Installateur und Co. Durch die Inanspruchnahme eines Energieberaters, der mit anderen Profis zusammenarbeit, können Bauherren dagegen von Anfang an Schäden am Gebäude ausschließen. Ein Energieberater ist in der Lage, das Gebäude so zu planen, dass es in jedem Zimmer perfekt geheizt oder gekühlt ist. Es entsteht weder Stauwärme noch Kondensat und folglich auch keine Gebäudeschäden.

