UAV-Branchenverband kritisiert Bürokratie als Hindernis für Drohneneinsatz
Die kommerzielle Nutzung von Drohnen könnte branchenintern deutlich effizienter und weitreichender sein, wenn da nicht die massiven bürokratischen Hürden wären, so der Branchenverband UAV. Diese Bürokratie bedeutet in der Praxis einen oft unverhältnismäßigen Aufwand für Industrie und Behörden gleichermaßen.
Gerald Wissel, der Vorstandschef der Association for Unmanned Aviation, betont, dass beispielsweise die Medikamentenlieferung per Drohne von einem Lager in ein nahegelegenes Dorf nur wenige Minuten in Anspruch nimmt. Der hierfür erforderliche bürokratische Genehmigungsaufwand hingegen stehe in keinem Verhältnis zu den gewonnenen Zeitersparnissen. Insbesondere die Luftverkehrsordnung, die den Überflug sensibler Gebiete wie Straßen, Wohngrundstücke und Naturschutzgebiete regelt, steht unter Kritik.
Der Verband prangert die Existenz von etwa 500.000 geografischen Flugeinschränkungen in Deutschland an, die bei jedem Flugauftrag berücksichtigt werden müssen, ohne dass sie einen klaren Nutzen hätten. UAV fordert, geographische Verbotszonen für kommerzielle Drohnen grundsätzlich abzuschaffen. Lediglich sicherheitsrelevante Areale, darunter Einrichtungen der Bundeswehr, sollen klar definiert werden.
Die Verbotszonen sollten, angelehnt an die bemannte Luftfahrt, eine Ausnahme und nicht die Regel darstellen. Zudem sieht der Verband die Notwendigkeit, private Drohnennutzung einzuschränken. Diese sollte auf das eigene Grundstück oder genehmigte Modellflugplätze beschränkt werden.
Zur Gewährleistung der Sicherheit sollten kommerzielle Drohnen mit Transpondern nach dem europäischen EASA-Standard ADS-L ausgestattet sein. Diese Maßnahme würde es nicht nur den Behörden ermöglichen, sich ein umfassendes Bild des unteren Luftraums zu machen, sondern auch dabei helfen, etwaige feindliche Drohnen leichter zu identifizieren.

