Strafprozess

Tochter jahrelang eingesperrt - Freiheitsstrafe für Mutter

04. Mai 2026, 17:02 Uhr · Quelle: dpa
Prozess wegen Isolation eines Kindes
Foto: Bernd Thissen/dpa
Das Landgericht Siegen hat das Urteil verkündet. (Archivbild)
Ein kleines Mädchen in NRW wird dauerhaft in einem Haus versteckt, von der Außenwelt isoliert, erst nach sieben Jahren befreit. Die Mutter ist nun in Siegen verurteilt worden, ebenso die Großeltern.

Siegen (dpa) - In dem erschütternden Fall um ein mehr als sieben Jahre lang eingesperrtes Mädchen in Attendorn im Sauerland ist die Mutter des Kindes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Siegen sah es als erwiesen an, dass sie ihre Tochter schon seit dem frühen Kleinkindalter im Haus der Großeltern versteckte und vollständig von der Außenwelt isolierte.

Das Kind war im September 2022 als damals Achtjährige befreit worden - mit massiven psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen. Das Gericht verurteilte die Mutter unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Verletzung von Erziehungspflichten. 

Landgericht sieht auch die Großmutter als Mittäterin

Die Großmutter (80) wurde als Mittäterin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das kam überraschend, denn sie war ursprünglich lediglich wegen Beihilfe angeklagt worden. Der Großvater (84) erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten als «Gehilfe».

Laut Anklageverlesung vom Februar hatte die Mutter ihre Tochter seit dem 15. Juli 2015 in dem Einfamilienhaus im Kreis Olpe eingesperrt, um sie «ganz für sich alleine haben». Sie habe dem Vater jeden Kontakt zu dem Mädchen verweigert. Als dieser im Sommer 2015 erst ein Umgangsrecht, dann ein gemeinsames Sorgerecht gefordert habe, habe sie eine Adresse in Italien genannt und vorgegeben, sie lebe dort mit dem Kind. Die Angeklagte hatte laut Staatsanwaltschaft aus «purer Eigensucht» gehandelt. 

Richterin: Mädchen hatte keine Kindheit

Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst sagte, das Mädchen sei um seine Kindheit gebracht worden. Es habe in sozialer Verarmung gelebt, viele Erfahrungen nicht machen können. Die Angeklagten räumten laut Richterin ein, dass Mutter und Tochter nie in Italien gelebt hatten, sondern sich die ganze Zeit über in Attendorn aufhielten. Sie hätten sich zumindest um etwas Normalität bemüht, Geburtstage oder Weihnachten gefeiert und mit dem Kind gespielt, schilderte Metz-Horst. Es sei nicht zu körperlicher Misshandlung gekommen.

Die Mutter wirkte unmittelbar vor der Urteilsverkündung überdreht, die Großeltern machten einen angegriffenen, nachdenklichen Eindruck. 

Gravierende Folgen für das eingesperrte Kind

Das Mädchen hatte laut Anklage weder Kita noch Schule besucht, war nie von einem Arzt untersucht worden, hatte niemals draußen mit anderen Kindern spielen können. Das Kind litt unter Essstörungen, seelischen und körperlichen Störungen und Ängsten. Die heute Zwölfjährige ist nach früheren Angaben weiterhin auf therapeutische Betreuung angewiesen. 

Das Mädchen lebte bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, ist derzeit weiter in einer Pflegefamilie untergebracht. Sowohl die Zwölfjährige als auch die Pflegemutter hätten in dem Strafverfahren ausgesagt, berichtete nun die Richterin. Nach der kurzen öffentlichen Urteilsverkündung mussten alle Medienvertreter, Zuhörerinnen und Zuhörer den Saal verlassen. Die ausführliche Begründung des Urteils fand danach unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Strafprozess war nach Verzögerungen im Februar neu gestartet und wegen eines Suizidversuchs der Mutter nach der Anklageverlesung nicht öffentlich weitergeführt worden. Eine Gerichtssprecherin erläuterte auf dpa-Anfrage, das Urteil sei nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof möglich. Zu den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft vor einigen Tagen hatte es keine Informationen gegeben. Der Verteidiger der Mutter, Peter Endemann, meinte kurz nach der Verkündung, er gehe nicht davon aus, «dass wir das Urteil akzeptieren werden.» Erst müsse man sich aber in Ruhe besprechen. 

Ermittlungen gegen eine frühere Jugendamtsmitarbeiterin

Hinweise auf das versteckte Kind hatte es schon seit 2020 gegeben. Erst die Information der italienischen Behörden im September 2022, dass Mutter und Kind nie an der angegebenen Adresse gewohnt hatten, führte zur Hausdurchsuchung und Befreiung des Kindes. Gegen eine damalige Jugendamtsmitarbeiterin wird wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen ermittelt, wie es bei der Staatsanwaltschaft Siegen hieß. «Ob und wann es zu einer Anklageerhebung kommen wird, lässt sich aktuell noch nicht sagen.»

Prozess (Gericht) / Kriminalität / Urteile / Kinder / Nordrhein-Westfalen / Deutschland / Freiheitsberaubung
04.05.2026 · 17:02 Uhr
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