Tipico strebt BGH-Klärung im Streit um Sportwetten-Lizenzen an
Im Rechtsstreit über angeblich unzulässige Sportwetten treibt Tipico nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) voran. Trotz eines Hinweises, der die Position der Wettkunden stärkt, zeigt sich das Unternehmen optimistisch, dass der BGH die eigene Rechtsauffassung letztendlich unterstützen wird. Diese Zuversicht kommt zu einer Zeit, in der betroffene Kunden die Rückzahlung ihrer eingesetzten Beträge fordern, was die Behörden in eine schwierige Position bringt. Der Grund für diese Entwicklung liegt in den Änderungen der Glücksspielstaatsverträge zwischen 2012 und 2020, die den Markt neu ordneten und zu einer rechtlichen Grauzone führten.
Der BGH hat bereits hinsichtlich eines Verfahrens Anfang Mai eine vorbereitende Einschätzung abgegeben. Darin scheinen einige Praktiken von Tipico nicht vereinbar mit den Verträgen von 2012 zu sein, einschließlich des Versäumnisses, das Wettlimit je Spieler auf 1.000 Euro monatlich zu beschränken. Die auf dieser Grundlage abgeschlossenen Verträge könnten nach vorläufiger Beurteilung des BGH nichtig sein.
Die Lizenzfrage selbst, trotz ihrer Bedeutung, steht nicht im Fokus der aktuellen vorläufigen Einschätzung des BGH. Dieser merkt an, dass Tipico damals keine Berechtigung für online angebotene Sportwetten hielt.
Rechtsexperte Ronald Reichert von Redeker Sellner Dahs vertritt mehrere Anbieter in solchen Fällen und äußert Zweifel gegenüber der vorläufigen Beurteilung des BGH, die sich gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellen würde. Laut EuGH war das Vorenthalten der Lizenzen durch die Bundesländer nicht rechtens und somit könnten Verstöße der Anbieter nicht geltend gemacht werden.
In diesen turbulenten rechtlichen Gewässern beruft sich Tipico auf eine durchgängig gültige Lizenz der Malta Gaming Authority (MGA) seit seiner Gründung 2004 und behauptet, die strengen regulatorischen Anforderungen fortlaufend zu erfüllen. Nachdem der EuGH die deutsche Rechtslage vor 2020 als nicht EU-konform bewertet hatte, stellten deutsche Behörden später auch eine deutsche Konzession aus.
Ein vormals anberaumter BGH-Termin im März zu einem Fall um Tipico wurde aufgrund von Verhandlungen über einen Vergleich aufgehoben. Der Streitwert des Klägers von mehr als 3700 Euro ist in diesem Kontext eher gering. Der Kläger wird durch eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vertreten, die seine Ansprüche erworben hat, was die Tür für Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich geöffnet hat. Sollten diese Gespräche scheitern, würde der Fall wieder vor den BGH kommen, was bei der enormen Bedeutung und Größe des Marktes weitreichende Folgen haben könnte. (eulerpool-AFX)