Thüringen fordert Kostenteilung bei Kali-Altlasten – Millionenstreit vor Gericht
Im Ringen um die finanziellen Lasten der Sicherungsarbeiten in den stillgelegten Kali-Gruben verstärkt Thüringen den Druck auf den Bund und fordert Nachverhandlungen. Dabei appelliert das Land insbesondere auf eine faire Beteiligung des Bundes an den enormen Kosten. Diese Forderung gipfelt nun in einer Klage, die vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt wird. Dreh- und Angelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung sind Verträge aus den 1990er Jahren und die damit verbundenen Fristsetzungen, wie von der Vorsitzenden Richterin erläutert wurde. Die Brisanz der Verhandlung liegt auf der Hand, da es um signifikante finanzielle Beträge für alle Beteiligten geht.
Der Bund und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die ebenfalls im Fadenkreuz der Klage steht, erweisen sich bisher als wenig kompromissbereit und lehnen Nachverhandlungen ab. Der Ausgang des Verfahrens ist entscheidend, denn nur so könnte Thüringen möglicherweise von den jährlichen Millionenlasten für die Sanierung der Umweltschäden der Kali-Industrie entlastet werden. Hintergrund ist die bestehende Praxis, dass Thüringen bis zu 20 Millionen Euro jährlich aus eigener Tasche für diese Zwecke aufbringt, ohne auf finanzielle Unterstützung des Bundes hoffen zu können.
In einem Punkt sieht sich Thüringen gegenüber anderen Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern benachteiligt. Diese verfügen über Revisionsklauseln in ihren Umweltlastenverträgen, wodurch sie besser gestellt sind. Thüringens Umweltminister Tilo Kummer betont daher die Notwendigkeit, den Generalvertrag aus dem Jahr 1999 zu überarbeiten. Besonders brisant: Die finanziellen Mittel, die der Bund nach der Wiedervereinigung bereitgestellt hatte, sind spätestens seit 2017 erschöpft. Der zeitliche Horizont der Sicherungsarbeiten, vor allem in den Gruben von Springen und Merkers, bleibt wegen unvorhersehbarer Zwischenfälle wie eines Wassereinbruchs in Springen unklar.

