Tech-Giganten Meta und TikTok klagen gegen EU-Abgabe
Meta Platforms und TikTok haben gegenüber dem Europäischen Gerichtshof Einspruch gegen eine ihrer Meinung nach unverhältnismäßige EU-Aufsichtsgebühr erhoben. Diese wird im Rahmen des Digital Services Act von 2022 erhoben und betrifft beide Unternehmen sowie 16 weitere. Die Gebühr beträgt 0,05 % ihres jährlichen weltweiten Nettoeinkommens und soll die Kosten der Europäischen Kommission für deren Überwachung der Gesetzeskonformität der betroffenen Firmen decken.
Der Streitpunkt liegt in der Berechnungsmethode der Gebühr. Meta kritisierte, dass diese auf den Gesamteinnahmen der Gruppe und nicht der einzelnen Tochtergesellschaft basiere. Assimakis Komninos, Anwalt von Meta, sprach von einer vollkommen intransparenten und unzureichenden Berechnungsmethode, die zu absurd hohen Zahlungen führe.
Auch TikTok, eine Tochter des chinesischen Unternehmens ByteDance, äußerte scharfe Kritik. TikToks Anwalt Bill Batchelor bezeichnete die Gebührenberechnung als ungenau und diskriminierend. Er warf der Europäischen Kommission vor, durch Mehrfachzählungen von Nutzern die Gebühren künstlich aufzublähen, indem User doppelt gezählt würden, sobald sie zwischen mobilen Geräten und Computern wechseln.
Die EU-Kommission verteidigte sich durch ihre Anwältin Lorna Armati. Sie wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass die Bezugnahme auf den Gruppenprofit gerechtfertigt sei, da dieser die verfügbaren finanziellen Ressourcen der Konzerne widerspiegele. Ihr zufolge standen den Unternehmen genügend Informationen zur Verfügung, um die Gebührenberechnung nachvollziehen zu können.
Die endgültige Entscheidung des Gerichts wird im kommenden Jahr erwartet. Die relevanten Gerichtsfälle lauten T-55/24 Meta Platforms Ireland gegen die Kommission und T-58/24 TikTok Technology gegen die Kommission.

