Süßwarenhersteller stehen vor erneuter Verhandlung wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße

Ein jahrelanger Rechtsstreit wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße beschäftigt erneut das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Unternehmen Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands müssen sich ab heute vor Gericht verantworten. Bereits im Jahr 2019 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres Urteil des Gerichtes wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Der Streit begann vor mehr als 15 Jahren, als ein Kronzeugenantrag der Mars GmbH Ermittlungen des Bundeskartellamtes auslöste. Nach Erkenntnissen der Behörde sollen führende deutsche Süßwarenhersteller zwischen 2003 und 2008 Informationen über Verhandlungen mit dem Lebensmittelhandel und teilweise auch geplante Preiserhöhungen ausgetauscht haben. Das Bundeskartellamt sah darin einen Verstoß gegen das Kartellrecht und verhängte im Jahr 2013 Bußgelder in Höhe von 19,6 Millionen Euro gegen Mitglieder eines Arbeitskreises der 'Konditionenvereinigung' der Deutschen Süßwarenindustrie. Einige Unternehmen wie Haribo, Katjes, Kraft, Storck und Zentis akzeptierten die Strafen. Bahlsen, Griesson de Beukelaer, CFP Brands und der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) legten hingegen Einspruch ein. Im Jahr 2017 entschied der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf nicht nur zugunsten des Bundeskartellamtes, sondern erhöhte die Geldbußen sogar auf knapp 21 Millionen Euro. Die Begründung lautete, dass es zwar keine koordinierten Preisabsprachen gegeben habe, jedoch regelmäßiger kartellrechtswidriger Informationsaustausch über Verhandlungen mit dem Lebensmittelhandel und teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen stattgefunden habe. Diese Entscheidung wurde von drei Unternehmen erfolgreich beim Bundesgerichtshof angefochten. Der Fall wurde im Jahr 2019 zur erneuten Verhandlung an den 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und den Vorsitzenden Richter Ulrich Egger verwiesen. In der Begründung hieß es, dass wesentliche Beweise und Aussagen von Zeugen nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Experten sind sich jedoch unsicher, ob es nach all den Jahren möglich sein wird, den Sachverhalt erneut aufzurollen. Die Erinnerungen der Zeugen könnten verblasst sein, was die Aussichten der Unternehmen auf eine niedrigere Geldbuße oder sogar eine Einstellung des Verfahrens begünstigt, so der Kartellrechtler Johannes Brück. Vor Beginn der Hauptverhandlung fanden Verständigungsgespräche zwischen den Unternehmen und dem Gericht statt, zu deren Inhalten sich die Beteiligten nicht äußern wollten. Für den Fall sind vorläufig 14 Sitzungstermine bis Januar 2024 angesetzt. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 15.11.2023 · 08:13 Uhr
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