Stichwort: Kinderfreibetrag und Kindergeld
Seit 2009 gilt ein Kinderfreibetrag von zusammen 6024 Euro. Das Kindergeld wurde für das erste und zweite Kind auf 164 Euro angehoben, für das dritte Kind gibt es 170, für das vierte und weitere Kinder je 195 Euro monatlich. Das Kindergeld ist das aufwendigste familienpolitische Förderinstrument und kostet rund 35 Milliarden Euro pro Jahr. Es ist verfassungsrechtlich nicht zwingend.
Ein Kinderfreibetrag von 8004 Euro und ein Kindergeld von 200 Euro - beginnend schon im Jahr 2010 - würden den Gesamtstaat nach früheren Berechnungen rund 8,3 Milliarden Euro im Jahr kosten. Um zu starke Verzerrungen und einen zu großen Abstand zwischen Besserverdienern und niedrigeren Einkommen zu vermeiden, müsste das Kindergeld aber eigentlich sogar um 80 Euro im Monat angehoben werden, sollte der Kinderfreibetrag wirklich um rund 2000 Euro höher ausfallen. Die Mehrkosten würden dann deutlich steigen.