Steuerreform: Trumps Kampagne „Keine Steuer auf Trinkgelder“ nimmt Gestalt an
In einem ambitionierten Schritt zur Erfüllung eines Wahlversprechens arbeitet die US-Regierung daran, Präsident Donald Trumps Kampagne „Keine Steuer auf Trinkgelder“ in die Realität umzusetzen. Ab 2025 soll für berechtigte Steuerzahler eine neue Regelung gelten, die es erlaubt, jährlich bis zu 25.000 US-Dollar an „qualifizierten“ Trinkgeldern von ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Dies ist Teil des im Juli unterzeichneten Gesetzes „One Big Beautiful Bill Act“, das für viel Diskussion gesorgt hat.
In den neu vorgestellten Vorschlägen des Finanzministeriums und des Internal Revenue Service (IRS) wird definiert, welche Berufe von dieser Regelung profitieren können und was genau als „qualifiziertes“ Trinkgeld gilt. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Barkeeper, Servicemitarbeiter, Glücksspieldealer, Clowns, DJs, Entertainer, Content-Creator sowie viele weitere Berufe, die regelmäßig Trinkgelder erhalten.
Dabei ist die Abzugsfähigkeit sowohl für Steuerzahler, die eine detaillierte Aufstellung ihrer Ausgaben vornehmen, als auch für die, die dies nicht tun, möglich. Dennoch gibt es Einkommensgrenzen: Für Einzelpersonen mit einem modifizierten anzupassenden Bruttoeinkommen von über 150.000 US-Dollar – beziehungsweise 300.000 US-Dollar bei gemeinsamer Veranlagung – wird der Abzug stufenweise abgeschafft. Selbständige können zudem nicht mehr als ihre Nettoeinkünfte aus einschlägigen Geschäften abziehen. Um die steuerliche Anerkennung zu erhalten, müssen Trinkgelder gegenüber dem Arbeitgeber gemeldet und auf dem W-2-Formular vermerkt werden.
Interessanterweise sind bestimmte Berufsgruppen, die in den „Specified Service Trade or Businesses“ (SSTBs) aufgeführt sind, von diesem Vorteil ausgeschlossen, darunter Bereiche wie Gesundheitswesen, Recht, Finanzdienstleistungen und darstellende Künste. Außerdem sind Trinkgelder aus illegalen oder unseriösen Tätigkeiten und Trinkgelder von Arbeitgebern nicht zulässig.
Diese Regelung soll bis 2028 gelten und wird als bedeutender Schritt zur steuerlichen Entlastung von Fachkräften mit Trinkgeldern erachtet. Dennoch bleiben für betroffene Arbeitnehmer weiterhin die Zahlungen der Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern sowie der staatlichen und lokalen Steuern bestehen.

