Steuerliche Erleichterung: Pendlerpauschale in Deutschland steigt auf 38 Cent
Mit dem Jahreswechsel kommt eine erfreuliche Nachricht für alle, die regelmäßig zur Arbeit pendeln: Die Regelung zur Pendlerpauschale in Deutschland wurde zugunsten der Pendler angepasst und auf 38 Cent pro Kilometer für kurze Strecken erhöht. Diese Neuerung gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, sei es Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.
Bislang erhielten Pendler für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent pro Kilometer, und die erhöhte Pauschale von 38 Cent wurde erst ab dem 21. Kilometer gewährt. Mit der nun geltenden einheitlichen Regelung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch von der maßgeblichen Pauschale profitieren, sofern ihre gesamten Werbungskosten die 1.230 Euro Schwelle überschreiten.
Das Finanzministerium hat errechnet, dass beispielsweise bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche jährlich insgesamt 176 Euro mehr abgesetzt werden können. Im Vergleich dazu können Pendler mit einem 20-Kilometer-Weg sogar 352 Euro steuerlich geltend machen. Wer lediglich fünf Kilometer zum Arbeitsort pendelt, kann nun jährlich 88 Euro mehr absetzen. Diese steuerliche Maßnahme dürfte vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine spürbare finanzielle Entlastung bringen.

