Start der Vectoring-Liste ermöglicht baldige VDSL-Beschleunigung - viele Ausbauprojekte

Der Vectoring-Einsatz rückt näher. Am Mittwoch hat die Bundesnetzagentur die konkreten Bedingungen für den Einsatz der neuen Technologie endgültig festgelegt. Mit Hilfe von Vectoring lassen sich VDSL-Anschlüsse auf Bandbreiten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) beschleunigen.

Run auf Kabelverzweiger

Seit dem 30. Juli können nun die Deutsche Telekom und Wettbewerber ihre auf Vectoring basierten Breitbandausbauplanungen in ein Register eintragen. Diese sogenannte Vectoring-Liste, die trotz Bedenken der Wettbewerber-Verbände von der Deutschen Telekom unter Aufsicht der Netzagentur geführt wird, soll den ungestörten Vectoring-Einsatz absichern. In diese Liste können Unternehmen eintragen, welchen Kabelverzweiger (KVz), die grauen Kästen am Straßenrand, sie ausbauen möchten.

Wer einen KVz als Erster reserviert, erhält den Zuschlag. Wollen mehrere Netzbetreiber einen solchen Kasten ausbauen, erhält derjenige den Zuschlag, der den Ausbau auf VDSL2 am schnellsten bewerkstelligen kann. Innerhalb eines Jahres nach Eintragung in die Liste muss das Unternehmen den Kasten entsprechend ausbauen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur hätten jetzt "alle Marktakteure verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen und Planungssicherheit".

Schon im vergangenen Monat hatte die Bonner Regulierungsbehörde Änderungen in den Standardangeboten der Telekom, die den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und zu Bitstrom-Anschlüssen regeln, vorläufig in Kraft gesetzt. Ehe die nun endgültig vorliegende Entscheidung der Netzagentur veröffentlicht wurde, hatten Unternehmen, Verbände, die EU-Kommission sowie nationale Regulierungsbehörden von EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

VATM fordert diskriminierungsfreie Umsetzung des Vectoring-Einsatzes

Vectoring ist laut VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner "ein wichtiger Zwischenschritt beim Glasfaserausbau". Der Verband begrüßt den ab jetzt deutschlandweit möglichen Start des Vectoring-Einsatzes. Die Umsetzung müsse allerdings diskriminierungsfrei erfolgen. "Die Bundesnetzagentur muss die Liste und die Umsetzung der Reservierungen streng kontrollieren", betont Grützner. "Es darf hier nicht zu Blockaden und Rosinenpicken durch die Telekom kommen. Es darf keine strategischen Reservierungen des Ex-Monopolisten geben, die den Ausbau der Wettbewerber erschweren", so der VATM-Geschäftsführer weiter. Die Reservierungen in der Liste sind nicht einsehbar. Ein zweiter Ausbau-Interessent würde nur bei einer konkreten Reservierung erfahren, dass der gewünschte KVZ bereits geblockt sei.

Das Ausbauinteresse ist offenbar groß. Der niedersächsische Telekommunikationsanbieter EWE TEL hat bereits 3.000 KVz für den Vectoring-Ausbau angemeldet. Der Berliner Anbieter DNS:Net will in Berlin und Brandenburg mehrere hundert Kabelverzweiger ausbauen. Solche regionalen Anbieter werden laut Grützner vor allem in ländlichen Gebieten ausbauen. Aber auch die Deutsche Telekom will in rund 50 Städten sowie in ländlichen Regionen Vectoring einsetzen. Details will der Bonner Konzern am Donnerstag bekanntgeben.

BREKO: Ausbauprojekte in großer Zahl

Der Branchenverband BREKO weist darauf hin, dass Vectoring nur im Bereich einer Kupferleitungslänge von etwa 500 Metern einsetzbar ist, bei längeren Leitungsverbindungen lasse der Vectoring-Effekt spürbar nach. Bereits nach 700 bis 800 Metern sei dieser "praktisch nicht mehr feststellbar". Der Einsatz sei daher nur vom per Glasfaser erschlossenen Kabelverzweiger aus sinnvoll.

Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes werden ihre geplanten Ausbauprojekte "in großer Zahl übermitteln", zeigt sich BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers optimistisch. "Die Netzbetreiber des BREKO haben ein Investitionsversprechen in Höhe von 9,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 abgegeben und wollen 11,2 Millionen Haushalte und Unternehmen – das sind nahezu drei Viertel der Haushalte außerhalb der Ballungsräume – mit Highspeed-Breitband-Anschlüssen versorgen. Wir setzen alles daran, um diese Zusage auch einzulösen!", so Albers.
[onlinekosten.de] · 31.07.2014 · 13:01 Uhr
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