Staatsanwaltschaft prüft im Fall Schlecker
Stuttgart (dpa) - Die Schlecker-Pleite hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Plan gerufen. Die Behörde prüft, ob die Pleite mit möglichen Straftatbeständen wie Bankrott, Untreue oder Betrug in Verbindung steht. Dabei handelt es sich um ein routinemäßiges Vorgehen bei Insolvenzen. In der Vorprüfung wird zum Beispiel geklärt, ob Insolvenzverschleppung vorliegt. Ein Ermittlungsverfahren gibt es bisher nicht. Bis die Ergebnisse der Vorprüfungen vorliegen, wird es mindestens bis Juli dauern.