Staatliches Tierhaltungslogo: Neue Perspektiven für den Verbraucher
Ein neuer Versuch zur Ausweitung des geplanten staatlichen Tierhaltungslogos für Fleisch findet nun nicht nur Gehör, sondern auch eine strategische Unterstützung. Der Bundestags-Agrarausschuss hat einen Entschließungsantrag der Fraktionen der Union und SPD verabschiedet, der Initiativen zur Ausdehnung auf weitere Produktkategorien sowie die Gastronomie vorsieht. Diese Erweiterung soll nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern auch der Wirtschaftsakteure liegen. Bis zur Mitte der laufenden Legislaturperiode sollen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Integration weiterer Tierarten, des gesamten Lebenszyklus, verarbeiteter Produkte und der Außer-Haus-Verpflegung zu gewährleisten.
Am heutigen Donnerstagabend steht eine Entscheidung im Bundestag an, die diesen Entschließungsantrag begleiten soll, parallel zur Abstimmung über einen Entwurf für die Einführung des Logos. Die anfängliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Schweinefleisch in Supermärkten wird auf den 1. März 2026 verschoben, ursprünglich für den 1. August 2025 geplant. Diese Fristverlängerung soll genutzt werden, um das Gesetz im Hinblick auf Praxistauglichkeit und Tierwohl grundlegend zu überarbeiten.
Das von der Ampel-Koalition konzipierte Logo will eine transparente Einsicht in die Haltungsbedingungen der Tiere bieten und wird verbindlich für inländische Produkte eingeführt. Es basiert auf einem fünfstufigen System, das von "Stall" bis "Bio" reicht. Eine Ausweitungsinitiative auf den Gastronomiebereich wurde bislang jedoch nicht umgesetzt. Supermarktketten verwenden seit 2019 eine freiwillige Kennzeichnung unter dem Namen "Haltungsform" für Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch.

