Sparpaket: Mögliche Belastungen für Besserverdiener
Daher kommt sogar aus Reihen der Koalition der Vorwurf einer sozialen Schieflage bei dem geplanten 80-Milliarden-Paket. Möglichkeiten, Besserverdiener und «Reiche» stärker zu belasten, gäbe es einige. Eine Auswahl:
«REICHENSTEUER»: Heute müssen Top-Verdiener ihre Einkünfte oberhalb von 250 000 Euro mit 45 Prozent besteuern. Möglich wäre nun, dass diese Grenze, ab der der Steuersatz gilt, gesenkt wird oder der Steuertarif selbst steigt - etwa auf 47 oder 48 Prozent. Ein nennenswerter Sanierungsbeitrag ist aber nicht zu erwarten. Erhofft wurden einmal Mehreinnahmen von etwas mehr als 1 Milliarde Euro. 2009 sind die Einnahmen aus der «Reichensteuer» nach Angaben der Bundesregierung durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sogar gesunken - von 790 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 610 Millionen Euro.
VERMÖGENSABGABE: Linkspartei, Grüne, Gewerkschaften und SPD machen sich seit langem für die Wiederbelebung der Vermögensteuer stark. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie 1995 für verfassungswidrig erklärt. 1996, im letzten Jahr ihrer Erhebung, brachte sie 4,6 Milliarden Euro ein. Von ihrer Wiederbelebung erhoffen sich die Befürworter also jährlich Mehreinnahmen von fünf Milliarden Euro.
MEHR STEUERPRÜFUNGEN: Der Bundesrechnungshof hat Finanzämtern in der Vergangenheit mehrfach vorgeworfen, Einkommensmillionäre unzureichend zu prüfen und so Milliarden-Steuerausfälle in Kauf zu nehmen. Die Länder kontrollierten im Schnitt jährlich nur 15 Prozent der Einkommensmillionäre. Ein Land prüfe jährlich 60 Prozent, ein anderes nur rund 10 Prozent. Pro Prüfung eines Einkommensmillionärs, die sich über drei Jahre erstreckt, kämen ungefähr 130 000 bis 140 000 Euro herein. Bei schätzungsweise 15 400 Einkommensmillionären in Deutschland käme man auf mehr als zwei Milliarden Euro.
ABGELTUNGSSTEUER: Seit 2009 werden Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen pauschal mit 25 Prozent besteuert - zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete liegen.
Gut verdienende Sparer mit hohem Einkommensteuersatz etwa werden bei Zinserträgen bessergestellt. Zudem werden Kapitalerträge gegenüber Arbeitseinkommen steuerlich bevorzugt. Es ging dem Staat aber darum, Kapitaltransfers und Steuerflucht ins Ausland einzudämmen. Es gibt Stimmen, die für eine Abschaffung der Abgeltungssteuer plädieren und so auf Mehreinnahmen hoffen. Andere fordern einen höheren Steuersatz. So würden auch die Gewinner der aktuellen Finanzkrise getroffen.
ERBSCHAFTSTEUER: Auch Finanzexperten halten die erst mehr als ein Jahr alte Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer für «total verkorkst». Hier gibt es manche Privilegien und hohe Freibeträge. Für Firmenerben etwa hat die schwarz-gelbe Koalition die Vorgaben für eine Steuerbefreiung zum Januar 2010 noch gelockert.