Sorgerechtsregelung für unverheiratete Väter verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dies verstoße aber gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht in einem heute veröffentlichten Beschluss.