Finanzen

Sondervermögen für Länder: wo gehen 100 Milliarden hin?

02. Juli 2025, 14:30 Uhr · Quelle: dpa
Die Länder sollen einen dicken Batzen vom Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz abbekommen. Was aber landet bei den Städten und Gemeinden?

Berlin (dpa) - Es geht um 100 Milliarden Euro: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz auf den Weg gebracht, damit Länder deutlich mehr investieren können. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte in Berlin, der Bund stärke die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen. An den Plänen gibt es allerdings Kritik. Verbände befürchten, dass der größte Teil der Mittel nicht bei den Städten und Gemeinden ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Am Zug sind nun Bundestag sowie Bundesrat.

Anteil aus Sondervermögen

Die Länder sollen von dem insgesamt 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und Klimaschutz 100 Milliarden Euro bekommen. Investitionen können laut Bundesfinanzministerium finanziert werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Maßnahmen könnten bis Ende 2036 bewilligt werden.

Die Bundesmittel sollen «schnell, flexibel und zielgerichtet» eingesetzt werden können, wie es im Gesetzentwurf heißt - und zwar in Bereiche wie die Verkehrsinfrastruktur, Bildung, Bevölkerungsschutz, in Krankenhäuser, Digitalisierung oder Energieinfrastruktur. Die Länder sollen dem Bund einmal jährlich eine Übersicht über die Verwendung der Bundesmittel vorlegen. Falls Gelder zweckentfremdet eingesetzt werden sollten, sollen Mittel zurückgefordert werden können.

Kritik von Kommunen

Der Referentenentwurf des Finanzministeriums Anfang Juni sah vor, dass mindestens 60 Prozent der Gelder für die Länder an die Kommunen geht. Diese Quote taucht aber in dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf nicht mehr auf. Kritik daran kam vom Deutschen Landkreistag. «Damit bliebe das zentrale Signal, dass der größte Teil der Mittel dort ankommen soll, wo sie dringend gebraucht werden, aus. Das wäre ein Schlag ins Gesicht von Städten, Landkreisen und Gemeinden», sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke. Die Länder bekämen eine «Verteilungsmacht», die in der Vergangenheit leider nicht verlässlich zugunsten der kommunalen Ebene ausgeübt worden sei.

Ein Sprecher Klingbeils sagte, der Bund sei den Ländern entgegengekommen. Die Länder hätten gesagt, sie könnten das mit den Kommunen am besten entscheiden.

Bauwirtschaft äußert Zweifel

In dem Kabinetts-Entwurf taucht auch nicht mehr auf, dass es sich um zusätzliche Investitionsmaßnahmen handeln soll. Auch dies sei ein Ergebnis von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, so der Sprecher Klingbeils. Die Länder wollten selbst entscheiden können. 

«Wir können es nicht nachvollziehen, warum die sogenannte Zusätzlichkeit aus dem Gesetz gestrichen wurde und für die Bundesländer nicht mehr gelten soll», sagte Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie. «Mit der Folge, dass einige Bundesländer bereits ihre regulären Investitionsetats kürzen und die Lücke mit den Mitteln aus dem Sondervermögen auffüllen.» Den Bürgerinnen und Bürgern sei dieses Vorgehen nicht vermittelbar.

Spielraum für Schulden

Das Kabinett beschloss außerdem einen Gesetzentwurf zur genaueren Umsetzung der bereits beschlossenen Reform der Schuldenbremse - demnach erhielten nach dem Bund auch die Länder die Möglichkeiten eines Verschuldungsspielraums in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Länder sollen damit größere Handlungsspielräume bekommen.

Kabinett / Kommune / Finanzen / Deutschland
02.07.2025 · 14:30 Uhr
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