Sommerurlaub geplatzt wegen Streik. Gibt es eine Entschädigung?
Frisch geimpft oder zumindest mit gültigem PCR-Test stehen derzeit viele deutsche an den Flughäfen und treten den langersehnten ersten Urlaub seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie an. Doch dies ist leider nicht die einzige Hürde, die Reisende auf Ihrem Weg zum Urlaubsziel auf sich nehmen müssen. Denn Corona ist nicht das einzige Ärgernis. Wie in anderen Jahren auch gibt es Streiks, Defekte am Flugzeug oder schlichtweg gecancelte Flüge, die einem am Flughafen die Laune vermiesen können. Zum Glück gibt es mittlerweile eine ganze Industrie, die sich darauf spezialisiert hat, Kunden von verspäteten oder gestrichenen Flügen ihre Entschädigung zu verschaffen.
Die Grundlage jeder Entschädigung
Möglich macht das die europäische Verordnung EU261 aus dem Jahr 2004, manchmal auch als Fluggastrichtlinie bezeichnet. Sie regelt seit einigen Jahren die grundlegenden Vorschriften bei der Entschädigung von Fluggästen, die in Europa gestartet oder gelandet sind. In den USA oder anderen Drittstaaten gelten keine solch strengen Regeln für die Betreiber von Fluglinien. In Europa ist man in Hinsicht auf den Verbraucherschutz jedoch zum Glück schon etwas weiter. Daraus haben sich mittlerweile Pauschalen entwickelt, die sehr zuverlässig ausgezahlt werden.
Welche Umstände vorliegen müssen
Bis zu einer Entfernung von 1500 km zwischen den beiden Flughäfen erhält jeder Passagier eine Entschädigung von 250 €, bis 3500 km sind es schon 400 € und bei noch längeren Flügen gibt es direkt 600 €. Die Auszahlung der Entschädigung ist dabei häufig unproblematisch. Viele Fluglinien haben mittlerweile eigene elektronische Systeme, bei denen die Kunden alle nötigen Formulare online ausfüllen können. Wer seinen Anspruch gleich von dritter Seite prüfen lassen möchte, ist aber gut beraten, sich auch einmal bei einem Dienstleister wie Flightright umzusehen. Auf deren Seite kann man ebenfalls die Daten zu seinem Flug eingeben und sieht sofort, wie hoch die Entschädigung ausfallen könnte.
Streik ist ein typischer Fall
Beim Streik Ist die Rechtslage relativ eindeutig. Das Bereitstellen einer ausreichend geschulten und einsatzfähigen Crew liegt in der Pflicht der Fluggesellschaft. Wenn der Flug zusätzlich in Europa gestartet ist oder einen Flughafen in Europa zum Ziel hatte, ist die erste Hürde geschafft. Weiterhin muss die Verspätung mindestens drei Stunden betragen und diese Zeit wird bei einem Ausfall wegen Streik regelmäßig überschritten. Zudem darf der Flug nicht mehr als drei Jahre zurückliegen, ansonsten könnte der Anspruch bereits verjährt sein. Leider kommt es immer noch vor, dass Fluggesellschaften sich um ihren Zahlungen drücken wollen. Stattdessen wird bei Forderung einer Entschädigung auf außergewöhnliche Umstände verwiesen. Dies ist bei Streik des Personals jedoch regelmäßig nicht zutreffend.
Hilfe bei der Durchsetzung
Dienstleister wie Flightright sorgen dafür, dass Entschädigungen einfach und reibungslos ausgezahlt werden. Mit diesem Konzept hat Flightright den Markt für Fluggastrechte revolutioniert. Gegründet im Jahr 2010 ist der Anbieter heute der größte seiner Art in Europa. Niemand anders verhilft so vielen Fluggästen in zu ihrem Recht und ihrer rechtmäßigen Entschädigung. Der Unterschied zum klassischen Anwalt besteht darin, dass die Kunden im Grunde überhaupt kein eigenes Risiko eingehen. Sämtliche Kosten ebenso wie die Folgekosten für eine mögliche Klage werden vollständig vom Prozesskostenfinanzierer übernommen. Schlimmstenfalls wird die Forderung abgelehnt und die Betroffenen bleiben auf ihren ursprünglichen Kosten sitzen. Auf gut Deutsch gesagt: Es gibt nichts zu verlieren.


