Shein und Temu beugen sich Verbraucherschützern
In einem Sieg für Verbraucherschutzorganisationen haben die Online-Handelsplattformen Shein und Temu ihre Geschäftspraktiken auf den Prüfstand gestellt und sich verpflichtet, beanstandete Wettbewerbsverstöße zu beenden. Sie unterzeichneten Unterlassungserklärungen, wie Kai Hudetz, der Direktor des IFH Köln, mitteilte. Trotz dieser Entwicklung bleibt Hudetz kritisch und verweist auf weiterhin bestehende Herausforderungen im E-Commerce. Insbesondere die Frage der Sicherheit und Nachhaltigkeit der über diese Plattformen verkauften Produkte sei weiterhin besorgniserregend.
Hudetz betont, dass für die chinesischen Unternehmen Shein und Temu im Europäischen Raum vergleichbare Richtlinien gemäß dem EU-Digitale-Dienste-Gesetz einzuhalten seien. Zugleich merkt er an, dass das Kernproblem des unfairen Wettbewerbs durch extrem niedrige Preise, gekoppelt mit oft unzureichenden Produktstandards, bestehen bleibt.
Bedenken bezüglich der Produktqualität auf Portalen wie Shein und Temu spiegeln sich auch in der Wahrnehmung der Verbraucher wider. Eine Umfrage des IFH Köln ergab, dass 62 Prozent der Befragten die Qualität der Artikel als Risiko einstufen und trotzdem aufgrund des niedrigen Preisniveaus auf diesen Plattformen einkaufen. Insbesondere seit dem Anstieg der Inflation nutzen Verbraucher diese Portale intensiver, um kostengünstige Angebote zu erbeuten. Mehr als die Hälfte der Nutzer berichtet über positive Erfahrungen, wobei diese Zahl bei den jüngeren Verbrauchern tendenziell höher ist.
Die Unterlassungserklärungen folgten einer Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die irreführende Rabattangaben und manipulative Elemente im Webdesign der Anbieter beanstandete. Mit der Zusicherung der Plattformen, Veränderungen vorzunehmen und angeprangerte Handlungsweisen nicht mehr fortzuführen, wendet sich ein neues Kapitel im Verhältnis zwischen Konsumentenschützern und Online-Händlern. Eine Wiederholung der Verstöße könnte für Shein und Temu künftig teuer werden, da der vzbv Vertragsstrafen verlangen kann. (eulerpool-AFX)