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Und dann gibt es traurigerweise Behörden, die bis vor die oberste Instanz, das BVerwG ziehen, damit sie die Urteile nicht umsetzen müssen, die sie zum Ahnden von gefährdenden Gehweg-Falschparkern zwingen. Komisch, dass hier nicht darüber diskutiert wird. Und wer entscheidet, welche Regeln übertrieben sind? Allein die autofahrende und parkende Person, die im Zweifel ihre Freiheit verletzt sieht, wenn sie nicht genau vor der Haustür parken darf.