Sexualmörder muss nachträglich in Sicherungsverwahrung 

Regensburg (dpa) - Zwölf Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin muss der Täter länger im Gefängnis bleiben als bisher vorgesehen. Das Landgericht Regensburg ordnete die nachträgliche Sicherungsverwahrung an, da der 31-Jährige weiterhin als höchst gefährlich gelte. Der Prozess wurde erst durch ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung von Jugendstraftätern möglich. Der Mann war 1999 zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden und hat die Strafe bereits bis zum letzten Tag abgesessen.
Prozesse / Kriminalität / Justiz / Urteile
22.06.2009 · 16:15 Uhr
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