Regensburg (dpa) - Zwölf Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin muss der Täter länger im Gefängnis bleiben als bisher vorgesehen. Das Landgericht Regensburg ordnete die nachträgliche Sicherungsverwahrung an, da der 31-Jährige weiterhin als höchst gefährlich gelte. Der Prozess wurde erst durch ...