Scheitern des Hamburger Grundeinkommens: Ein Rückschlag mit Lerneffekt
Das ambitionierte Projekt „Hamburg testet Grundeinkommen“ ist beim Volksentscheid mit 62,6 Prozent der Stimmen gegen die Vorlage der Initiative gescheitert. Nur 37,4 Prozent der teilnehmenden Hamburger Bürger stimmten dafür, wie das Landeswahlamt als vorläufiges Ergebnis bekanntgab. Auf der Ja-Seite standen 213.380 Personen, während 356.690 dagegen votierten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 43,7 Prozent.
Trotz der Niederlage erklärte die Initiative optimistisch, dass der Versuch Aufmerksamkeit auf das Grundeinkommen als ernstzunehmende gesellschaftliche Option gelenkt habe. Bereits 2020 hatten die Initiatoren 10.000 gültige Unterschriften gesammelt, ein nachfolgendes Volksbegehren war jedoch im Jahr 2023 vom Hamburgischen Verfassungsgericht gestoppt worden. Die Initiatoren passten daraufhin ihren Gesetzesentwurf an und starteten eine erneute Initiative.
Das vorgeschlagene Modell hätte 2.000 Hamburger über drei Jahre mit einem Grundeinkommen von 1.346 Euro monatlich plus Krankenversicherung versorgt. Die geschätzten Kosten von 50 Millionen Euro, ab einem potenziellen Start 2027, und das Anrechnen eigener Einkommen sorgten jedoch für Diskussionen. Der emeritierte Volkswirtschaftsprofessor Thomas Straubhaar sah hierin eine Chance, die Ausgestaltung eines gerechten, soliden Sozialstaats zu erforschen.
Die Initiative traf auf scharfe Kritik nahezu aller Hamburger Bürgerschaftsfraktionen. SPD und Grüne verwarfen es als untragbar teuer, ohne neuen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Die CDU bezeichnete es als unausgereift und kostspielig. Die Hans-Böckler-Stiftung äußerte Bedenken eines steuerfinanzierten Grundeinkommens: Es könne andere Sozialleistungen ersetzen und Arbeitgeber von der Pflicht zu existenzsichernden Löhnen entbinden. Für die Stiftung wäre eine Förderung der Ausbildung und Existenzgründung durch Transfers vorteilhafter.
Der Volksentscheid war zunächst zur Bundestagswahl im September geplant, wurde aber nach der Vorverlegung dieser Wahl durch die vorzeitige Auflösung der Ampelregierung alleine abgehalten.

