Rundfunkgebühr für Computer bleibt bestehen

27. Oktober 2010, 16:04 Uhr · Quelle: dpa

Leipzig (dpa) - Wer einen Computer besitzt, mit dem man per Internet fernsehen oder Radio hören kann, muss Gebühren zahlen - auch wenn der PC dazu in Wirklichkeit gar nicht genutzt wird. Das ist nun höchstrichterlich entschieden und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fühlen sich bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klagen zweier Rechtsanwälte und eines Studenten gegen die Gebühr von monatlich 5,76 Euro abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass sie ihre Computer gar nicht zum Fernsehen oder Radio hören nutzen. Die obersten Verwaltungsrichter entschieden hingegen, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät sei - unabhängig von der subjektiven Nutzung. Dies entspreche auch dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Öffentlich-Rechtlichen sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und verweisen auf die geplante Gebührenreform ab 2013.

Gebühren für den PC werden allerdings nur fällig, wenn es keine anderen bei der GEZ angemeldeten Empfangsgeräte wie Radio oder TV im Haushalt oder in der Firma gibt. Derzeit betrifft das knapp 250 000 Gebührenzahler in Deutschland; sie zahlen die gleiche Gebühr wie reine Radionutzer. Wer ein TV-Gerät besitzt, muss 17,98 Euro pro Monat zahlen.

Die Richter ließen auch das Argument, Rundfunk- oder TV-Sendungen per PC kämen leicht zeitverzögert beim Nutzer an, nicht gelten. Auch sahen sie bei der Gebührenpflicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die Rundfunkgebühr diene dem legitimen Zweck der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Die Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte und Computer entspreche zudem dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Gericht schränkte allerdings ein: Die Rundfunkanstalten können an der Gebührenpflicht für internetfähige PC auf Dauer nur festhalten, wenn sich diese auch durchsetzen lassen. Das sagte Neumann auch mit Blick auf die wachsende Zahl mobiler Computer. Der Gesetzgeber müsse deshalb die Entwicklung beobachten.

Doch das ist bald wohl gar nicht mehr nötig: Von 2013 soll die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch eine pauschale Haushaltsabgabe ersetzt werden - dann muss jeder Haushalt die gleiche Gebühr entrichten, egal welches Gerät vorhanden ist. Die Öffentlich- Rechtlichen erhoffen sich davon ein transparenteres und gerechteres Finanzierungssystem.

Der Vorsitzende der ARD, SWR-Intendant Peter Boudgoust, betonte am Mittwoch in einer Redaktion auf das Urteil, der direkte Appell des Gerichts an den Gesetzgeber, die Rundfunkfinanzierung sorgsam im Auge zu behalten, unterstreiche nachdrücklich die Bedeutung der gerade von den Ministerpräsidenten getroffenen Entscheidung für die Reform. ZDF- Intendant Markus Schächter sagte, das Urteil sei eine wichtige klarstellende Grundsatzentscheidung. Um Streitigkeiten dieser Art künftig zu vermeiden, sei es wichtig, dass die Reform ab 2013 umgesetzt werde. (Az.: BVerwG 6 C 12.09, 6C 17.09, 6 C21.09)

Prozesse / Medien
27.10.2010 · 16:04 Uhr
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