Rückkehr zur Tagesordnung: Bayerisches Corona-Maßnahmenchaos vor Gericht
Ein vorerst letzter Akt im Streit um die Rechtmäßigkeit bayerischer Corona-Einreisebestimmungen spielt sich abermals auf der Bühne des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des VGH gekippt, welches eine im November 2020 erlassene Verordnung des Freistaates als unwirksam eingestuft hatte. Damit sei gegen Bundesrecht verstoßen worden, so die Leipziger Richter.
Das Drama begann mit einem Münchener Ehepaar, das die verpflichtende Quarantäne bei Einreise aus einem Risikogebiet anfocht. Die Regelung, die auf den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beruhte, sei aus Sicht des VGH unvereinbar mit dem Rechtsstaatsprinzip. Es fehlte eine klare gesetzliche Grundlage sowie der Verdacht auf eine Ansteckung, um eine Quarantäne zu rechtfertigen. Doch das Gesundheitsministerium legte Revision ein.
Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht, der VGH habe die Umstände zur Einstufung von Risikogebieten nicht hinreichend berücksichtigt. Die Verordnung sei durchaus im Einklang mit dem Rechtsstaatsprinzip gewesen. Der Fall wird zur erneuten Überprüfung und Entscheidung nach München zurückverwiesen.
Gelassen erfreut zeigte sich das bayerische Gesundheitsministerium. Die Entscheidung aus Leipzig bestätige die Rechtmäßigkeit der einstigen Maßnahmen. Man habe seinerzeit alles daran gesetzt, die bayerische Bevölkerung vor dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen und das Gesundheitssystem zu bewahren. Mit Spannung erwartet man nun die schriftliche Urteilsbegründung, um die entsprechende Vorbereitung auf die weitere Verhandlung zu treffen.