Ringen um Neuauszählung: Chancen für Wagenknechts Bündnis schwinden
Die Hoffnung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl aus dem Februar hat einen deutlichen Dämpfer erhalten. Der Wahlprüfungsausschuss hat in einer Beschlussempfehlung festgestellt, dass keine mandatsrelevanten Verstöße gegen die Wahlrechtsvorschriften vorliegen, bestätigten Ausschusskreise der Deutschen Presse-Agentur. Ähnliche Berichte erschienen zuvor bei "Table Media" und "Politico". Die Einsprüche des BSW werden als unbegründet angesehen, was die Möglichkeit, die Wahl erfolgreich anfechten zu können, erheblich schmälert.
Der umfassende 46-seitige Bericht, auf den sich "Table Media" und "Politico" beziehen, fungiert als Grundlage für den Wahlprüfungsausschuss, der am 4. Dezember zusammenkommt. Nach dem Ausschuss muss sich auch das Plenum des Bundestages mit dem Thema auseinandersetzen. Sollte beide Gremien die Einsprüche des BSW ablehnen, plant die Partei eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Parteigründerin Sahra Wagenknecht bekundet Optimismus trotz der negativen Empfehlung. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte sie, dass solch eine Entscheidung zu erwarten war und bezeichnet die derzeitige Situation als „Einfallstor nach Karlsruhe“.
Das BSW, das bei der Bundestagswahl knapp die Fünf-Prozent-Hürde mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen verfehlt hatte, kämpft vehement für eine Neuauszählung, da nach Angaben der Partei lediglich 9.529 Stimmen bundesweit gefehlt haben. Die AfD hat ihre Unterstützung signalisiert, doch reicht diese nicht für eine Mehrheit im Bundestag. Sollte jedoch eine Neuauszählung stattfinden und das BSW tatsächlich die erforderliche Anzahl an Stimmen erreichen, könnte eine neue Sitzverteilung im Bundestag das Ende der schwarz-roten Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) bedeuten.

