Rewe verliert vor Gericht: Bonus-Werbung gerät in die Kritik
Der Streit um irreführende Rabatt-Werbung hat den Lebensmittelhändler Rewe nun auch vor die Schranken des Gerichts geführt, mit einem wenig erfreulichen Ausgang. Die 7. Handelskammer des Landgerichts Köln entschied gegen die Supermarktkette: Rewe darf nicht mit einem Bonus werben, ohne gleichzeitig den Gesamtpreis des beworbenen Produkts anzugeben. Diese rechtliche Auseinandersetzung wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg initiiert, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In der Beanstandung ging es besonders um beworbene Produkte wie Weintrauben und Sekt, die in der Rewe-App mit Bonussen versehen wurden, ohne dass der tatsächliche Preis ausgewiesen war. Verbraucherschützer sahen hierin eine Irreführung, da Kunden den endgültigen Preis erst im Geschäft erfuhren und so keine informierte Kaufentscheidung treffen konnten.
Rewe zeigt sich jedoch offen für das Urteil und kündigte eine genaue Prüfung sowie Anpassungen der Werbemaßnahmen an. Treue-Apps und ihre Marketingpraktiken sind ein wiederkehrendes Thema vor Gericht.
So mussten sich bereits Lidl, Penny und Netto ähnlichen Vorwürfen stellen. Bei Lidl scheiterte jedoch eine Klage, da die Verbraucherzentrale zwar keine direkten Kosten für die App fand, jedoch die Daten der Nutzer als 'Währung' sah. Weitere Prozesse, wie die gegen Edeka Südwest, sind noch im Gange.
Treue-Apps, die Nutzern Rabatte und exklusive Vorteile versprechen, finden dennoch großen Anklang. Laut dem Marktforscher NIQ nutzen 65 Prozent der deutschen Haushalte mindestens eine solche App. Diese Apps geben in unsicheren Zeiten ein Gefühl der Kontrolle zurück und motivieren zum Mehreinkauf. Doch die Preisgabe persönlicher Daten bleibt für viele heikel. Eine Studie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zeigt, dass lediglich ein Drittel der Befragten bereit ist, ihre Daten freizugeben, während 43 Prozent dies strikt ablehnen.

