Report: Oberst Klein kommt aus der Deckung
Fünf Stunden lang stand er den 31 Mitgliedern des Ausschusses Rede und Antwort. Geduldig schilderte er ihnen, warum er in der Nacht zum 4. September 2009 das Bombardement auf zwei Tanklaster bei Kundus befahl, bei dem bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt wurden.
In einer über seinen Anwalt verbreiteten Erklärung machte Klein kurz vor der Sitzung deutlich, warum er sich zu der Aussage entschieden hat. «Durch unzutreffende Veröffentlichungen sieht sich Herr Oberst Klein zunehmend einer Vorverurteilung ausgesetzt», hieß es darin. Die erste Zeugenvernehmung des Kundus-Ausschusses fand abgeschottet von der Öffentlichkeit auf der Präsidialebene des Reichstagsgebäudes statt. Fotografen und Kameraleute lauerten dem Oberst, der in Uniform erschien, vergeblich auf. Selbst die Fenster des Sitzungssaals wurden abgedunkelt.
In einer fast 90-minütigen Erklärung stellte der Oberst seine Sicht der Dinge dar. An keiner Stelle habe er versucht, die Verantwortung für das Bombardement von sich zu weisen, hieß es anschließend. Gleichzeitig sei aber klar geworden, dass er nicht in alle Abläufe eingebunden gewesen sei, die zu dem Angriff auf die zwei Lastwagen führten.
Ob er das Bombardement aus heutiger Sicht für militärisch angemessen hält oder nicht, sagte Klein nach Angaben mehrerer Ausschussmitglieder nicht. Die Kategorisierung «militärisch angemessen» hatte Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) zunächst vorgenommen, sich Anfang Dezember aber korrigiert und den verheerenden Luftschlag als unangemessen bewertet, Klein aber ausdrücklich in Schutz genommen.
Die schwarz-gelbe Koalition sah Klein durch die Aussage entlastet. «Die einzige Motivation für seine Entscheidung war tatsächlich der Schutz der Soldaten», sagte der Unions-Obmann Ernst-Reinhard Beck. Sein FDP-Kollege Hellmut Königshaus meinte: «Hier hat nicht jemand gehandelt, der leichtfertig Waffen eingesetzt hat.» Der Grünen-Obmann Omid Nouripour wandte ein, dass er mit der Gesamtverantwortung immerhin auch die Verantwortung für offensichtlich begangene Fehler übernommen habe.
Einhellig würdigten die Abgeordneten aller Fraktionen, dass Klein überhaupt zu der Aussage bereit war. «Dafür habe ich großen Respekt», sagte Nouripour. Denn das Protokoll der Sitzung kann von der Bundesanwaltschaft angefordert werden, die mögliche Ermittlungen gegen Klein prüft. Unmittelbar vor der Ausschusssitzung traf die Bundesregierung eine Entscheidung, die Klein bei der juristischen Aufarbeitung der Bombennacht noch zu Gute kommen könnte. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) qualifizierte in seiner Regierungserklärung die Situation in Nordafghanistan als «bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts«. «Ob uns das politisch gefällt oder nicht: So ist die Lage», sagte der FDP-Chef.
Diese Einschätzung könnte auch bei der Prüfung des Falls durch die Bundesanwaltschaft eine Rolle spielen. Die klärt gerade, ob das Vorgehen des Oberst nach dem Völkerrecht oder dem Strafgesetzbuch beurteilt werden muss. Entscheidet sie sich für die erste Variante, dürfte Klein Experten zufolge kaum belangt werden können. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, stellte am Mittwoch vorsorglich klar, dass seine Behörde «eigenständig», also unabhängig von der politischen Einordnung, entscheiden werde.