Rentenversicherung beruhigt Bürger: Zahlungen fließen weiterhin zuverlässig
Die Deutsche Rentenversicherung sieht sich derzeit gezwungen, verunsicherten Bürgern beruhigende Worte zu überbringen. Anlass zur Sorge bieten Falschmeldungen, die sich rasant über Internetportale und soziale Medien verbreiten. Diese verkünden, dass ab Oktober die Rentenzahlungen ins Stocken geraten würden, da eine neue EU-Richtlinie die Zahlungsdienste beeinflusst. Doch die Rentenversicherung stellt unmissverständlich klar, dass hier keinerlei Wahrheit zugrunde liege.
Auslöser dieser Gerüchte ist die Einführung der EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3), deren Hauptziel es ist, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und Betrug einzudämmen. Diese Richtlinie erfordert von Banken die Überprüfung, ob die IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt. Doch bei Sammelüberweisungen haben Institutionen die Möglichkeit, auf diese IBAN-Namensprüfung zu verzichten.
Die Deutsche Rentenversicherung entschied, von diesem Opt-Out-Gebot Gebrauch zu machen. Somit sind die Rentenempfänger von der IBAN-Namensprüfung ausgeschlossen. Auch wenn der Name auf dem Begünstigtenkonto leichte Abweichungen aufweisen sollte, versichert die Rentenkasse, dass die Rentenzahlungen wie gewohnt weiterlaufen werden.

