Reichsbürgervereinigung „Königreich Deutschland“ verboten: Ein Schlag gegen Parallelwelten
Kaum im Amt, hat Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) die bislang größte Gruppe der Reichsbürgerbewegung in Deutschland verboten: das „Königreich Deutschland“. Diese Vereinigung zählt rund 6.000 Mitglieder und steht im Verdacht, einen eigenen Staat innerhalb Deutschlands errichtet zu haben. In den frühen Morgenstunden rückten die Einsatzkräfte der Polizei bundesweit aus. Häuser und Wohnungen führender Mitglieder in mehreren Bundesländern sowie der Schweiz wurden durchsucht.
Besonders Wittenberg steht im Fokus, als Gründungsort der Organisation durch den bereits mehrfach verklagten Peter Fitzek im Jahr 2012. Insgesamt vier Mitglieder, die als Hauptakteure betrachtet werden, sind festgenommen worden. Darunter auch Fitzek, der sich zum Staatsoberhaupt erklärt hatte und mit unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäften in Verbindung gebracht wird. Die Beschuldigten sollen nun in Karlsruhe dem Bundesgerichtshof vorgeführt werden, um über Untersuchungshaft zu entscheiden.
Die juristische Verfolgung wird unter anderem mit der Schaffung eines „Gegenstaats“ begründet, der auf kriminelle Strukturen fußt. Neben Reichsbürgerideologie ist eine auf Profit ausgerichtete Wirtschaftsagenda kennzeichnend für das „Königreich Deutschland“. Dies beweise, dass hier nicht nur irrelevante Verschwörungstheorien im Spiel sind, so das Bundesinnenministerium.
Das Verbot der Vereinigung ist das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen, die in enger Zusammenarbeit von Verfassungsschutz, Bundesregierung und den Ländern geführt wurden. Sie umfasst neben der prozessualen Aufarbeitung auch die Schließung der Online-Plattformen sowie die Beschlagnahmung von Vermögenswerten der Organisation. Die Szene, die aus verschiedenen kleinen Gruppen besteht, wird vom Verfassungsschutz bundesweit beobachtet; Schätzungen zufolge gehören ihr bis zu 25.000 Personen an.
Schlagzeilen machte vor Kurzem auch die Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß, dessen Umsturzpläne, begleitet von Gewaltbereitschaft, vor Gericht verhandelt werden. Der Verfassungsschutz bleibt aufmerksam, gewappnet, um weiteren Parallelwelten entgegenzutreten.