Reformbedarf bei Bürgergeld: Studie zeigt Unterstützungsdefizite
In einer aktuellen Untersuchung zur Unterstützung von Bürgergeldempfängern durch die Jobcenter offenbaren sich teils gravierende Defizite. Der Erhebung der Bertelsmann Stiftung zufolge, die im Frühjahr 2025 rund 1.000 Bürgergeldempfänger im Alter zwischen 25 und 50 Jahren befragte, sucht nahezu die Hälfte der erwerbsfähigen Personen kaum oder gar nicht nach einer neuen Anstellung. Erschreckend ist dabei die Erkenntnis, dass 57 Prozent der Befragten in den vier Wochen vor der Umfrage keinerlei Aktivitäten zur Jobsuche unternommen hatten.
Ein bedeutender Faktor für diese zögerliche Arbeitsmarktintegration ist die gesundheitliche Situation vieler Empfänger: 45 Prozent der Teilnehmenden gaben an, aus psychischen oder chronischen Gesundheitsgründen nicht aktiv nach einem Arbeitsplatz suchen zu können. Hinzu kommen Hindernisse wie die Betreuung von Angehörigen oder Kindern, wie von 22 Prozent der Befragten angegeben wurde. Auch die Jobcenter selbst stehen in der Kritik: Fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer hatte noch nie eine Stellenvermittlung durch das Jobcenter erfahren.
Die Studie zeigt ferner Missstände bei der Förderung der Weiterbildungsbereitschaft auf. Hier geben 38 Prozent der Teilnehmer an, keine Unterstützung für potenzielle neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten. Arbeitsmarktexperte Roman Wink von der Bertelsmann Stiftung fordert daher eine Neujustierung der Jobcenter-Strategien: Mehr Vermittlung, weniger Bürokratie lautet hier der Appell.
Aktuell beziehen rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Doch von jenen, die sich aktiv um eine neue Anstellung bemühen, widmen nur 26 Prozent bis zu neun Stunden pro Woche der Jobsuche – lediglich 6 Prozent investieren 20 Stunden oder mehr.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat unterdessen eine Reform des Bürgergeldes beschlossen, die künftig unter der Bezeichnung Grundsicherung firmieren soll. Dabei sind strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen vorgesehen. Innerhalb der SPD gibt es jedoch noch einige Vorbehalte, trotz der Tatsache, dass Arbeitsministerin Bärbel Bas den Gesetzentwurf bereits in die Ressortabstimmung vor der Verabschiedung im Kabinett eingebracht hat.

