Rechtsstreit um Schließungen: B.H. Holding klagt gegen Baden-Württemberg
Die Muttergesellschaft der Handelsketten Woolworth und Tedi erhebt Schadensersatzforderungen in Höhe von über 32 Millionen Euro gegen das Land Baden-Württemberg. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob die Non-Food-Händler während der Corona-Pandemie von den damaligen Ladenschließungen ungleich behandelt wurden. Am morgigen Dienstag wird am Stuttgarter Landgericht eine richtungsweisende Entscheidung erwartet.
Die B.H. Holding argumentiert, dass ihre Eigenrechte durch die coronabedingten und teils monatelangen Schließungen verletzt wurden, da die entgangenen Gewinne beträchtlich seien. Während Supermärkte und andere privilegierte Geschäfte ihr volles Sortiment, einschließlich Non-Food-Artikeln, weiter verkaufen durften, mussten reine Non-Food-Händler wie Woolworth und Tedi ihre Türen schließen.
Solche Klagen sind kein Einzelfall und betreffen auch andere Bundesländer in Deutschland. Woolworth und Tedi, die sich auf nicht-verzehrbare Waren wie Haushalts- und Schreibwaren, Mode und Freizeitartikel spezialisiert haben, sehen hierin eine Wettbewerbsverzerrung.
Doch selbst nach der Entscheidung des Landgerichts erwarten Beobachter kein Ende des Streits. Viele rechnen damit, dass letztlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das letzte Wort haben wird. Dieser urteilte bereits in ähnlichen Fällen, etwa bei Friseuren und Gastronomen, stets für die Rechtmäßigkeit der Lockdown-Maßnahmen.

