Rechtsstreit um „Likör ohne Ei“: Gericht prüft Richtlinienkonformität von Produktnamen
In einer bemerkenswerten Auseinandersetzung vor dem Landgericht Kiel rückt die Frage in den Fokus, ob ein veganer Likör, der explizit ohne Ei hergestellt wird, sich dennoch „Likör ohne Ei“ nennen darf. Ein innovatives Unternehmen aus Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein hat diesen prägnanten Namen für seinen auf Sojabasis und Rum konzipierten Likör gewählt und sieht sich nun mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Die Spannungen zwischen kreativen Produktbezeichnungen und rechtlichen Bestimmungen spiegeln sich in diesem Fall wider.
Der klagende Schutzverband der Spirituosen-Industrie argumentiert, dass der Name einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung darstellt. Insbesondere die gedankliche Nähe zum traditionellen Eierlikör sei irreführend, da in der veganen Variante keinerlei Eier verarbeitet werden. Unternehmer Ole Wittmann bleibt optimistisch und ist der Auffassung, dass die Verbraucher die klare Intention seiner Namensgebung erkennen können. Die Entscheidung des Gerichts könnte richtungsweisend für die künftige Benennung veganer Alternativen im Spirituosensegment sein.

