Rechtliches Tauziehen um Liedtexte: Landgericht München begrenzt OpenAI
Das Landgericht München hat einen bemerkenswerten Urteilsspruch verkündet, der die Nutzung von Liedtexten durch OpenAI's Künstliche Intelligenz ChatGPT stark einschränkt. In einem von der Gema angestrengten Verfahren urteilten die Richter, dass die Verwendung von neun spezifischen Liedtexten – darunter populäre Titel wie 'Männer' von Herbert Grönemeyer und 'Über den Wolken' von Reinhard Mey – gegen das Urheberrecht verstößt. Die Entscheidung zugunsten der Gema ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht kritisierte, dass die Liedertexte bei der KI-Ausgabe nahezu unverändert wiedergegeben wurden, was als Speicherung und Vervielfältigung gewertet wurde. Dies führte zu einer Verurteilung OpenAIs zum Unterlassen der Nutzung dieser Texte sowie zur Schadensersatzzahlung. Die Gema begrüßt das Urteil und sieht es als ein wichtiges Signal für eine künftige Lizenzierungspraxis von digitalen Inhalten sowie für eine Stärkung der Urheberrechte in Europa.
Allerdings entschied das Gericht in einer Nebenfrage gegen die Gema: Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Künstlern sah es nicht gegeben, da die Texte eindeutig erkennbar blieben. Der Fall bleibt umstritten und könnte noch in höhere Instanzen gehen.
Eine spezialisierten Meinung von Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut unterstreicht die Tragweite des Falls hinsichtlich aller Arten von Werken, die in generativen KI-Modellen verwendet werden. Sollte das Urteil letztlich bestätigt werden, könnte es die Rechte der Urheber und der Kreativbranche langfristig stärken.
Unterdessen plant OpenAI, gegen die Entscheidung Schritte zu unternehmen, bleibt jedoch in der Verpflichtung, die Rechte der Urheber zu respektieren. Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen einmal mehr die komplexen Wechselwirkungen zwischen technologischen Fortschritten und existierenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

