Rechtliche Schranken für Trumps Zollpolitik: Berufungsgericht setzt Grenzen
Ein Berufungsgericht in den Vereinigten Staaten hat Präsident Donald Trump einen empfindlichen Dämpfer verpasst, indem es ihm die Möglichkeit verweigert hat, unter Berufung auf Notstandsgesetze weitreichende Zölle auf Importprodukte zu erheben. Diese Entscheidung wird jedoch erst am 14. Oktober wirksam, wodurch der US-Regierung noch eine Frist bleibt, um vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen. Unklar bleibt zunächst, wie sich das Urteil auf Handelsbeziehungen mit Staaten auswirken wird, mit denen bereits Abkommen bestehen.
Der Richterspruch stellt einen weiteren Rückschlag für Trumps rigorose Handelspolitik dar. Bereits Ende Mai hatte ein Bundesgericht in New York die angekündigten Zölle aufgehoben und deren Implementierung dauerhaft untersagt. Die Regierung Trump ging daraufhin in Berufung, doch das Berufungsgericht behielt die ursprüngliche Entscheidung weitgehend bei.
Während die Zölle nicht direkt untersagt wurden, bleiben die Möglichkeiten zur Umsetzung stark eingeschränkt. Die Debatte über die Einführung länderspezifischer Zölle, die Dutzende von US-Handelspartnern betreffen, schwelt weiter.
Präsident Trump hatte diese Zollpolitik erstmals im April als Reaktion auf vermeintlich schädliche Handelsdefizite angekündigt. Trotz der Einräumung von Verhandlungsfristen für betroffene Länder kam es zu Anpassungen der Zollsätze, wie beispielsweise ein 15-prozentiger Zoll auf EU-Importe seit dem 7. August.
Trump argumentiert, dass solche Handelsdefizite ein nationales Sicherheitsproblem darstellen und somit einen Notstand begründen. Dieser Ansatz soll ihm die Befugnis geben, Zölle ohne Zustimmung des US-Parlaments zu verhängen—aus Protest dagegen hatten im April zwölf Bundesstaaten Klage eingereicht. Die Kläger, überwiegend demokratisch regiert, einigten sich darauf, dass gemäß Verfassung die Befugnis zur Erhebung von Steuern und Zöllen beim Kongress und nicht beim Präsidenten liegt.

