Politische Spannung: Wenig Hoffnung für Wagenknechts Bündnis auf Neuauszählung
Für das Bündnis Sahra Wagenknecht scheinen die Chancen zunehmend zu schwinden, das Wahlergebnis der Bundestagswahl einer Neuauszählung zu unterziehen. Eine offizielle Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses wird negativ ausfallen, wie aus Ausschusskreisen bestätigt wurde. Zuvor hatten die Medien 'Table Media' und 'Politico' darüber berichtet. Der Einspruch des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wird dabei als unbegründet eingeschätzt. Es wird vermerkt, dass kein mandatsrelevanter Verstoß gegen das Wahlrecht gefunden werden konnte, der als Wahlfehler zu werten wäre.
Der umfassende 46-seitige Bericht, auf den sich 'Table Media' und 'Politico' beziehen, dient als Grundlage für die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses, der Anfang Dezember tagen wird. Sollte der Ausschuss gegen den Einspruch stimmen, muss das Thema ebenfalls im Plenum des Bundestages diskutiert werden. Sollte das Bündnis in beiden Instanzen nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Seit Monaten engagiert sich das BSW für eine Neuauszählung der Stimmen, nachdem die Partei mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Laut eigenen Angaben fehlen der Partei lediglich 9.529 Stimmen, weshalb sie von Zählfehlern ausgeht und glaubt, dass sie eigentlich im Bundestag vertreten sein müsste.
Die AfD hatte zuletzt die Bereitschaft signalisiert, das BSW bei der Forderung nach einer Neuauszählung zu unterstützen. Auch wenn dies nicht für eine Mehrheit ausreichen dürfte, könnte eine nachträgliche Veränderung der Mandatsverteilung erhebliche politische Folgen haben. So stünde die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der Herausforderung, ihre Mehrheit im Parlament zu verlieren.

